Unterhalt während der Ausbildung
| 21.05.2007 21:24
| Preis:
***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Hallo erstmal.
Ich bin seit mehreren Jahren geshieden.Meine beiden Sohne leben bei ihrer Mutter. Der eine ist 19 jahre und beginnt seine Ausbildung im September, Brutto hat er 616 €. Der andere ist fast 18 (Okt.) beginnt seine Ausbildung im August,hat Brutto 490€. Esleben alle bei dem neuen Ehemann der Mutter. Für beide bekommt sie Kindergeld. Die Mutter arbeitet auf 400€ Basis.
Mein Nettoeinkommen beträgt im mittel 1800€.
Meine Frage: Wie viel
Unterhalt muß ich dann in Zukunft Zahlen und wie verhält sich das mit dem kindergeld wenn die " Jungs " in die Lehre gehen.
Freu mich auf eine Antwort
Feundliche Grüße
PS:Ich hoffe der Betrag ist angemessen. Mein erstes mal
21.05.2007 | 23:57
Antwort
von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
428 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, die ich augrund Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Die Höhe des Unterhaltsbedarfs Ihrer beiden volljährigen Kinder, die in dem Haushalt der Mutter leben, bemisst sich nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, wobei das Einkommen beider Elternteile zugrunde zu legen ist, falls beide Eltern leistungsfähig sind. Nachdem Ihre geschiedene Ehefrau jedoch nur EUR 400,- Einkommen im Monat bezieht, wird sich der Unterhaltsbedarf nach der 4. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle richten und somit EUR 406,- je Kind betragen.
Weiterhin erfolgt bei dem
Unterhalt für ein volljähriges Kind die volle Anrechnung des Kindergeldes auf den Bedarf. Eigenes Einkommen des volljährigen Kindes wird ebenfalls voll angerechnet. Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich EUR 90,- zu kürzen. Der Unterhalt bestimmt sich also aus der Differenz Bedarf des Kindes abzüglich eigenem Einkommen des Kindes abzüglich vollen Kindergeldes (vgl. BGH
FamRZ 2006, 99 ff.; BGH
FamRZ 2006, 774). Im Übrigen wird das Kindergeld für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
Abzüglich des Kindergeldes von EUR 154,- errechnet sich zunächst ein Unterhaltsbedarf in Höhe von EUR 252,- je Kind. Hiervon wird die jeweilige Ausbildungsvergütung abzüglich der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge sowie der pauschalen ausbildungsbedingten Aufwendungen in Höhe von je EUR 90,- in Abzug zu bringen sein. Selbst bei Ihrem jüngeren Sohn wird sich nach meiner ersten überschlägigen Berechnung voraussichtlich kein Unterhaltsanspruch Ihnen gegenüber ergeben.
Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Petry-Berger
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller
22.05.2007 | 19:19
Hallo.
Vielen Dank für die schnelle und sehr Übersichtliche Antwort.
Meine Nachfrage:
Wie hoch ist die Einkommensgrenze Netto damit ein Kind Kindergeld bekommt und wem steht das Kindergeld zu,Mutter oder Kind?
Nochmals vielen dank und freudliche Grüße
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
22.05.2007 | 20:45
Sehr geehrter Fragesteller,
bei Einkünften eines volljährigen Kindes von über EUR 7.680,- im Kalenderjahr fällt das Kindergeld weg. Weiterhin ist das Kindergeld grundsätzlich an Volljährige auszuzahlen (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.2006, Az.: XII ZR 34/03).
Mit freundlichen Grüßen
RA Petry-Berger