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Unterhalt von meine Eltern einklagen und Kindergeld


02.03.2011 21:37 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

Hallo Gutenabend,

ich bin 24 jahre alt meine eltern leben schon seit meiner geburt nicht mehr zusammen. Habe im September 2004 meine erste ausbildung angefangen diese nach einem halben jahr abgebrochen da ich selich nicht mit der ausbildung klar kam da der ausbilder mein onkel ist und sich nur nachmittags in der firma blicken lassen hatte (und das nur bei 2 angestellten. 1 Azubi ich und ein fahrer)

habe die letzten jahre nur gejobt. bis zum april 2010 seit dem arbeitslos (auf dem arbeitsamt hatte mir man leider nicht gesagt gehabt das ich Kindergelt beantragen kann)

Im September 2010 habe ich eine ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik angefangen 570€ Netto und von dort aus auch kindergeld beantragt so gar rückwirkend von April. Nur leider will meine Mutter nicht für mich das kindergeld beantragen also bin ich zum Gericht um den Kindergeld berechtigten zu bestimmen zulassen.
Mein Vatter ist zum Kindergeld berechtigten bestimmt worden da er im Öffentlichem Dienst ist.

alos habe ich mich an die OFD gewendet auf auszahlung des kindergeldes an mich jetzt war alles so weit das die OFD auszahlen wollte aber mein vatter hatte einspruch erhoben. und jetzt stehe ich jetzt schon seit fast 1 Jahr ohne Kindergeld da.


Jetzt möchte ich von meinen Eltern Unterhalt einklagen

mein vater hatte mir zwar einmal irgend wann mal mit einer E-mail geschrieben das er mich etaw 100€ unterstützen könnte aber das wäre an bedingungen geknüpft (schulnoten, finanzelenstatus von mir, meiner freundin und ihrem vater, immer wieder mit ihm telen, und immer eine Status meldung von der Firma.

Meine mutter ist in 2ter ehe aber die ist schon seit einigen jaren nicht mehr akebentuel da sie schon seit 6 jahren etagen mässig getrent leben. sie hat noch 2 wietere kinder 1st 20 jahre in ausbildung bei ihrem lebensgefährten lebt zwar offizel im haushalt (in wirklichkeit wohnt er bei seiner freundin und familie und zahlt auch gelt an die familie wo er wohnt) 2tes 18 jahre alt wohnt im haus von ihrem vater und ist in der schule.

jetzt lebt sie seit2 jahren mit unserem nachbarn zusammen und arbeitet bei ihm

ich lebe mit meiner freundin und ihrem vater in einem angemietetem Haus und wir zahlen die mite zusammen + neben kosten durch 3 also komme ich auf eine gesammt summe von 400€ + meine rentenversicherung, arbeitunfähigkeitsschutz, handy und GEZ.
So ist mein ganzes geld weg, meine freundin übernimmt alles andere Essen, trinken und vergnügen was wir uns 1 mal im monat gönen (Kino,Essen gehen).

jetzt möchte ich meine eltern auf unterhalt verglagen wie sehen meine chanchen aus???
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2006 weitere Antworten zum Thema:
Eltern Unterhalt Kindergeld
02.03.2011 | 23:00

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
710 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Es ist bereits fraglich ob Sie noch einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt haben, da Sie bereits 24 Jahre alt sind und vor Ihrer Ausbildung bereits berufstätig waren. Man müsste auch genauer prüfen, warum die erste Ausbildung abgebrochen wurde und was genau Sie seitdem gemacht haben.

Es kommt aber nicht entscheidend darauf an, weil bereits rechnerisch kein Unterhaltsanspruch besteht.

Sie verdienen 570 € netto. Ihr Bedarf beträgt 670 € netto. Hierauf ist Ihre Vergütung anzurechenen, sowie das Kindergeld, welches Ihnen natürlich zusteht. Nur solange Sie das Kindegeld nicht erhalten, hätten Sie einen eventuell einen Restanspruch auf Unterhalt. Es ist aber nicht ganz klar, warum die OFD die Abzweigung verweigert hat. Sie haben aber zumindest gegen Ihren Vater direkt einen Anspruch auf Weiterleitung des Kindergeldes. Wenn Sie es dann erhalten, ist Ihr Bedarf von 670 € aber voll durch Kindergeld und Einkommen abgedeckt, so dass für Unterhalt kein Raum mehr bleibt.

Sie sollten also den Anspruch auf Kindergeld verfolgen, denn dann ist auch die Unterhaltsfrage geklärt.

Sie sollten einen Anwalt einschalten.




ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

710 Bewertungen
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