Unterhalt nach Ausbilungsanfang
| 03.09.2012 23:18 |
Preis: 30,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: 30,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 1 Stunde
Hallo,
mein Sohn bekommt zum 30. rückwirkend seine Ausbildungsvergütung.
Kann ich die bereits im laufenden Monat verrechnen?
Konkret:
Kann ich die Ausbildungsvergütung, die er für August am 30.8. erhält bereits bei der Unterhaltszahlung per 1.8. verrechnen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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