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Frage geschrieben am 28.07.2010 12:14:14

Unterhalt minderjähriger Kinder / Mangelfall

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1404
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1852 weitere Antworten zum Thema Unterhalt.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
sehr geehrte Rechtsanwältin

mein Freund (26 Jahre) hat insgesamt 3 minderjährige Kinder mit 2 Müttern. Er ist gelernter Kaufmann im Einzelhandel, wurde aber immer nur als Verkäufer nach seiner Ausbildung eingestellt. Er verlor seine Stelle und arbeite als Callcenteragent. Darauf hin machte er sich selbstständig als Callcenterinhaber, dies ging auch 2 Jahre lang gut.
In der Zeit in der er angestellt war, war es ihm nicht möglich den Unterhalt seiner minderjährigen Kinder zu zahlen. Erst durch die selbstständigkeit war es erstmalig möglich den vollen Regelsatz zu erbringen.

Nun aber musste er mit seiner Firma Insolvenz anmelden (Insolvenz ist noch nicht eröffnet worden). Hat seine Angestellten freigestellt und sich sofort eine neue Stelle besorgt, ohne nur einen einzigen Tag arbeitslos zu werden!! Was schon schwer genug ist... Er arbeitet nun als Callcenteragent 60 km von seinem Wohnort entfernt. Verdient dort aber in Vollzeit (35 Std.) nur 897 Euro Netto, wovon er nachweisslich noch 135,00 Euro Fahrtgeld für das Firmenabo zahlen muss (wird direkt vom Lohn abgezogen) so das ihm nur knapp 770 Euro!!! zum Leben bei 35 Std. wöchentlich verbleiben. Des weiteren nimmt er täglich eine Zugfahrzeit von ingesammt 2 Std sowie die Fahrzeit vom Bahnhof nach Hause, bzw. das warten auf den Zug von 3 Std! täglich in Kauf.

Die Mütter seiner Kinder wollen ihn jetzt auf Unterhalt verklagen.

1.Wie stehen die Chancen der Mütter damit durch zu kommen bzw. seine Chancen?

2. Werden die Fahrtkosten vom Gericht berücksichtigt?

3. Wieviel Bewerbungen muss er nachweislich schreiben? Habe mal gehört ein Arbeitsloser muss bis zu 30 Bewerbungen im Monat schreiben. Sind es bei ihm auch so viele oder weniger? Ich meine schließlich muss er ja auch noch arbeiten
Zählen telefonische Bewerbungsgespräche auch wenn man sich den Namen mit dem man gesprochen hat ect. notiert?
Zählen E-mail Bewerbungen? er hat sehr viele per E-mail geschrieben und hat auch Sendebestätigungen vorliegen.
Leider hat er aber noch keine Absagen.... Reichen Bestätigungen aus? weil viele auch gar nicht antworten

4. Ist es ihm zumutbar einen 400 Euro Job aufzunehmen? 35 Std wöchtentlich + ca. 12 Std. Fahrtzeit wöchentlich ? Des weitern muss er in seinem jetztigen Job sehr flexibel sein, es gibt wöchentlich neue Arbeitspläne, mal einen Tag früh dann wieder spät usw.

5. In wie weit macht es sich positiv das er direkt aus der Selbstständigkeit ohne nur einen Tag arbeitslos geworden zu sein eine neue Stelle gefunden hat und die täglich Fahrtzeit auf sich nimmt? Ich meine er will ja arbeiten.

Was glauben Sie wie stehen seine Chancen?



Antwort geschrieben am 28.07.2010 12:41:44
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Von dem Nettoeinkommen Ihres Freundes werden noch einmal 5%, mind. 50,- € und max. 150,- € als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Darüber hinaus werden Abzüge hierfür gemacht, wenn die Kosten nachgewiesen werden. Beträgt das anrechenbare Einkommen nur noch 770,- €, so kann er hiervon keinen Unterhalt leisten.

Allerdings ist Ihr Freund verpflichtet, für ein größtmögliches Einkommen zu sorgen. Zum einen muss er nachweisen, dass er sich regelmäßig auf angemessene Jobangebote bewirbt (per Post, Mail, Telefon etc.), zum anderen wäre zu prüfen, ob es ihm möglich wäre, ggf. neben der Haupttätigkeit noch eine weitere Nebentätigkeit aufzunehmen. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Aufgrund der terminlichen Ausgestaltung der Tätigkeit dürfte dies schwierig sein. Dass eine Pflicht besteht, kann jedoch nicht vollends ausgeschlossen werden.

Eine genaue Prognose kann an dieser Stelle nicht erfolgen. Hier müsste eine umfassende Korrespondenz mit den Kindesmüttern geführt werden. darüber hinaus ist dies abhängig von der Intensität und Quantität der weiteren Stellenbemühungen. Gleichwohl hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwält Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
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Fax. 0211/324021

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.07.2010 16:01:09

vielen dank für ihre antwort. wie vielr bewerbungen meinen sie müssen im monat geschrieben werden? schätzungsweise? vielen dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.07.2010 16:06:00

Sehr geehrte Ratsuchende,

das kommt ganz auf den Einzelfall an, d.h. Branche, Ausbildungsstand etc. Wichtig ist nur, dass eine Kontinuität nachweisbar ist und regelmäßig Bewerbungen geschrieben werden. Eine genaue Zahl kann nicht festgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani
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