Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Antworten zum Thema Unterhalt.
Hallo erstmal'!
Habe ein Riesen Problem, da ich mich auf eine mündliche Aussage verlassen habe!
So nun mein Problem,habe immer pünktlich so wie ich und die Kindesmutter dachten den Unterhalt für meine 7 jährige Tochter gezahlt in höhe von 272 Euro!
Dann fing auf einmal im September eine lohnpfändung an!sollte auf einmal 4500 Euro Rückstand bei dem kindesunterhalt haben! Dann hies es auf einmal obendrauf noch ich hätte seid vorletztem Jahr schon 404 Euro zahlen! Also beläuft sich nun die Pfändung schon auf 6900 Euro die mein Arbeitgeber an die beisstandschaft schon gezahlt hat!
Als ich dann bei der beistandschaft nachfragte sagten die mir 4500 Euro seihen schon verteilt! Und der Rest liege noch da und die wüssten im mom noch nicht was sie damit machen!
Wo geht das ganze Geld hin? Warum bekommt die kleine da nichts von, von dem zuwenig gezahltem Unterhalt? Für mich ist das Geld einfach weg und die kleine hat da noch nichtmals etwas von!
Wieviel Geld wird einem Kind das 8 Jahre alt ist angerechnet! Die von der bestandschaft sagte mir das die kleine ja auch zur Miete beitragen muss da die Mutter ja von der arge lebt!
Danke schinkel im vorraus!!!!!
Antwort geschrieben am 08.04.2011 15:24:27 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 435
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 435
gerne darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Wenn die Mutter des Kindes Arbeitslosengeld II bezieht, so bildet Ihre Tochter rechtlich betrachtet mit ihr eine so genannte Bedarfsgemeinschaft. Das wiederum bedeutet, dass sich der Bedarf Ihrer Tochter neben dem Regelsatz auch aus den anteiligen Kosten der Unterkunft zusammen setzt.
Reicht das Einkommen Ihrer Tochter (Unterhalt + Kindergeld) nicht zur Deckung dieses Bedarfes aus, so bekommt sie als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungen von der ARGE. Diese kann dann bestehende Unterhaltsansprüche nach § 33 SGB II auf sich überleiten.
Hat also der von Ihnen in der Vergangenheit gezahlte Unterhalt nicht zur Deckung des Bedarfs ausgereicht und hat gleichzeitig die ARGE Leistungen erbracht, so ist denkbar, dass die gepfändeten Beträge an die Behörde zurückgeführt wurden. Ihre Tochter hätte den Unterhalt dann de facto schon im Voraus von der Behörde erhalten.
Allerdings können natürlich nur tatsächlich bestehende Unterhaltsansprüche übergeleitet werden. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, dass Sie sich unter Vorlage des gesamten Schriftverkehrs, insbesondere möglicherweise schon bestehender Unterhaltstitel, nochmals ausführlich anwaltlich beraten lassen. Hierbei kann dann auch eine genaue Unterhaltsberechnung vorgenommen werden.
Abschließend hoffe ich, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Vogt
Rechtsanwalt
Payerstrasse 82
72764 Reutlingen
Tel.: 07121 128221
Fax: 07121 128223
info@anwalt-vogt.de
www.anwalt-vogt.de
www.anwalt-reutlingen.com
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Vogt direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

