Unterhalt für volljähriges Kind
18.08.2012 22:35 |
Preis: 53,00 € |
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Preis: 53,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Mein 18-jähriger Sohn beginnt am 03.09.12 eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung und wird im 1. Ausbildungsjahr eine Vergütung iHv. 672,00 € brutto erhalten. Er lebt im Haushalt seiner Mutter, die soweit mir bekannt ist derzeit kein eigenes Einkommen hat und Hartz IV bezieht.
Mein mtl. Nettoeinkommen beträgt 1.374,00 € davon gehen ca. 250,00 € an Benzinkosten ab. Da ich im Schichtdienst arbeite und meine Arbeitsstätte 30 km (einfache Fahrt) entfernt liegt, bin ich auf die Fahrt mit dem Pkw angewiesen.
Bisher habe ich mtl. 250,00 € an Unterhalt für meinen Sohn bezahlt, dass Kindergeld ging in voller Höhe an die Mutter meines Sohnes.
Auf mein Schreiben an das Jugendamt mit der Bitte um Neuberechnung der Höhe meiner Unterhaltspflicht erhielt ich die Antwort, dass das Jugendamt nur meinen Sohn vertritt und ich mich diesbezüglich rechtlich beraten lassen sollte.
Nach meiner Berechnung anhand der Düsseldorfer Tabelle hätte ich im 1. Ausbildungsjahr noch 36,00 - 40,00 €/mtl. an Unterhalt zu zahlen.
Des Weiteren gibt es noch eine Urkunde v. 13.04.1995 über meine Verpflichtung zur Unterhaltsleistung an meinen Sohn in Höhe von 275,00 DM/mtl. die zeitlich nicht begrenzt ist. Wie kann ich diese zurückfordern sobald ich nicht mehr Unterhaltspflichtig bin.
Trifft nicht Ihr Problem?
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