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Mein Sohn hat am 01.05.2011 eine Ausbildung als Pferdewirt angefangen. Er erhält 545,- Brutto. Mein Einkommen beträgt 1200 Brutto. Meines Ex sicherlich 13.000,- Brutto wenn nicht noch mehr. Was muss er an Unterhalt für meinen Sohn zahlen der noch bei mir im Haushalt wohnt.
Vielen Dank im Voraus
Monika Rosik
Antwort geschrieben am 07.05.2011 11:10:28 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
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vielen Dank für Ihre Anfage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Der Unterhaltsbedarf Ihres Sohnes dürfte sich aufgrund Ihrer Angaben zum Einkommen des Kindesvaters nach der Einkommensgruppe 10 der Düsseldorfer Tabelle und der Altersstufe 4 richten. Der Unterhaltsbedarf beträgt danach 781,00 € wovon zunächst das vollständige Kindergeld in Abzug gebracht wird, so dass ein Restbedarf in Höhe von 597 € verbleibt. Auf den Restbedarf wird die um 90 € ausbildungsbdingte Aufwand bereinigte Nettoausbildungsvergütung Ihres Sohnes anrechnet.
Die Nettoausbildungsvergütung dürfte bei Ihrem Sohn ungefähr 458 € betragen, so dass 368 € der Vergütung auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird.
Es verbleibt also ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt in Höhe von 229 € für Ihren Sohn.
Sie selbst können aufgrund Ihres Einkommens und den Ihnen zustehenden Selbstbehalt in Höhe von 1.150 € nicht zum Barunterhalt herangezogen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientiergung verschaffen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Tobias Rösemeier
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