Unterhalt durch Kinderzimmer abgegolten?
| 11.11.2008 00:35 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Guten Morgen zusammen,
ich bräuchte Ihren Rat, und am liebsten wäre mir aus naheliegenden Gründen der Rat eines RA/in aus München:
Meine Tochter (20 J.) wohnt bei meiner Ex-Frau in A und pendelt jeden Tag 70 Kilometer zur Uni nach B. sowohl meine Ex als auch ich sind lt. Unterhaltsvergleich barunterhaltspflichtig (ca 40 : 60 verantwortlich). Kindergeld läuft voll bei meiner Ex-Frau auf, (sie bekommt daneben für die Tochter eine Gehaltszulage und übliche Steuerermäßigung).
Meine Ex-Frau erfüllt ihre Unterhaltsverpflichtung derzeit im wesentlichen mit der unterstellten Miete (plötzlich 300 Euro) für das Zimmer meiner Tochter in einem gemieteten Haus.
a) Wie sieht es rechtlich aus, falls meine Tochter sich ein Zimmer nahe der Uni nimmt? Muss meine Ex dann in bar zum Unterhalt beitragen oder kann sie sagen, nein, die Tochter hat ja noch ihr Kinderzimmer und kommt ab und zu übers Wochenende hierher?
Falls das noch in meinem Geldeinsatz drin ist:
b) Solange meine Tochter in A wohnt: Kann meine Ex-Frau sagen, das Zimmer kostet jetzt eben 300 Euro und kann sie das meiner Tochter von der Unterhaltsverpflichtung abziehen? Wie kommt man zu einer vernünftigen Lösung?
Für eine Antwort herzlich dankbar
Rudolfo
Trifft nicht Ihr Problem?
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