Unterhalt bei volljährigen Kindern in der Ausbildung
| 15.10.2008 20:59 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Zum Sachverhalt:
Meine Ex-Frau und ich sind seit Okt. 2002 geschieden. Die beiden Töchter (18 und 17 Jahre alt) leben bei ihr. Die ältere Tochter macht eine Ausbildung und verdient jetzt im ersten Jahr ca. 580 EUR netto.
Die jüngere Tochter geht noch zur Schule (12. Jahrgang Gymnasium).
Mein Nettoverdienst liegt bei rund 2400 EUR im Monat, dieses aber inklusive Überstunden. Meine Ex-Frau verdient rund 1100 EUR im Monat und erhält auch das Kindergeld für die beiden Kinder.
Ich zahle Kindesunterhalt für die jüngere Tochter nach Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle 343 EUR, für die volljährige Tochter in der Ausbildung 316 EUR, also insgesamt rund 660 EUR.
Nun möchte meine Ex-Frau, dass ich mich an den Fahrtkosten der älteren Tochter zum Arbeitsplatz (rund 55 EUR pro Monat) beteilige.
Meine Frage dazu: Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch der volljährigen Tochter mir gegenüber bei den oben angegeben Zahlen (ich 2400 EUR, Ex-Frau 1100 EUR, Tochter 580 EUR pro Monat)?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Trifft nicht Ihr Problem?
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