Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 14.02.2011 17:21:50

Unterhalt bei Zahnarztzusatzkosten über 100%?

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1302
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1852 weitere Antworten zum Thema Unterhalt.
Mein Sohn (16), der bei seiner Mutter lebt, hat Zähne, die über Jahre einer kieferorthopädischer Behandlung bedürfen. Die gesetzliche Krankenkasse hat eine Kostenzusage von 100% erstellt. Der Zahnarzt möchte aber über die Dauer der Behandlung (4 Jahre) noch Zusatzkosten privat abrechnen, die von der gesetzlichen KV nicht gedeckt sind. Diese beinhalten: Speed-Brackets mit Herbst-Apparatur und thermoelastische Bögen(statt normaler Brackets und normaler Halterung - Ziffern 610, 614, 615, 612, 613 und 800), zahnarzthygienische Behandlung (Parodontose-Prophylaxe, Ziffer 200, 212a und 404) und Labor/Material ohne Ziffer, Gesamtkosten ca. 2800 Euro; zu den genannten Leistungen steht der Hinweis: keine Kassenleistung , da kein Behandlungsgrad E 3 oder E 4; keine Kassenleistung, kein späterer Behandlungsbeginn; Meine Ex-Frau möchte nun, dass ich diese Kosten als Zusatzunterhalt voll übernehme , da ich a)kindesunterhaltspflichtig bin und b) sie nur Hartz IV bezieht. Ich bin der Meinung, dass ich nicht zuzahlungspflichtig bin, da die Kasse 100% zahlt und die privaten Zusatz-Leistungen offensichtlich "Luxus" sind, da wie die Hinweise zeigen, offensichtlich garnicht notwendig sind. Wer hat Recht?


Antwort geschrieben am 14.02.2011 17:51:25
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Solche Kosten (Kosten aufgrund Krankheit) stellen in der Regel Sonderbedarf dar, der neben den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle geltend gemacht werden können. Das Gesetz regelt aber nicht ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen Sonderbedarf neben dem laufenden Unterhalt verlangt werden kann. Gem. § 1613 II Nr. 1 BGB ist Sonderbedarf ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf.

Den typischen Fall eines Sonderbedarfs stellen plötzlich auftretende erhebliche Kosten für eine Erkrankung des unterhaltsberechtigten Kindes dar, insbesondere Zahnarzt-, Arzt- und Krankenhauskosten. Auch die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung (OLG Celle FamRZ 2008, 1884) müssen in der Regel als Sonderbedarf eingestuft werden, weil sie zwar dem Grunde nach, aber nicht bezüglich der Höhe der Kosten voraussehbar sind.

Dem Grunde nach besteht also ein Anspruch gegen Sie.

Was die Mehrkosten aufgrund privat ärztlicher Behandlung angeht, teile ich Ihrer Ansicht, dass wenn diese nicht zu 100% notwendig medizinisch indiziert sind, nicht zu erstatten sein werden.
Denn die Höhe nach ist der Anspruch begrenzt. Anders wäre es dann, wenn die Krankenkasse nicht zu 100% erstatten würde (vgl. NJW 82, 328; FamRZ 92, 1317).

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Familienrecht letzten Monat:

69
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Unterhalt   Zahnarztzusatzkosten   100%?