Unterhalt bei Volljärigkeit ja, jedoch keinerlei Kontakt!
| 21.07.2008 19:54 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Lars Steinfelder
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Hallo, mein jüngster Sohn wurde im Dezember 2007 volljährig. Er absolvierte das Abitur bis Juli 2008 und beabsichtigt im Herbst eine staatliche Ausbildung zu machen. Das ist leider alles was ich von ihm weiß und auch nur deshalb, weil er offenbar BAFÖG beantragen will und meine Einkommensverhältnisse dazu benötigt.
Seit der Scheidung 2004, lehnt er jeglichen Kontakt zu mir strikt ab!! Bezeichnete mich bei meinem letzten Kontaktversuch sogar als "letztes Arschloch"!
Ich erhalte außer von meiner Tochter keinerlei Information über ihn, weder wie es ihm geht, noch was er so plant. Ob er etwas verdient oder sonstetwas. Ich bin quasi nur das "letzte Arschloch" das für die Unterhaltszahlungen gut ist.
Er lebt zur Zeit noch im Haushalt meiner Exfrau (leibliche Mutter), im Haus von deren neuen Lebenskammeraden.
Bis dato zahle ich einen Barunterhalt in Höhe von 277 Euro monatlich, dieser wurde bei der Scheidung (da war mein Einkommen noch geringer) festgelegt.
Heute nun erhielt ich mit der Post einen Briefumschlag, beschriftet mit dem Wort EILT! indem lediglich der BAFÖG Bogen zu meinen Einkommensverhältnissen war.
Wie ich von meiner Tochter (23) erfuhr, beabsichtigt er die gleiche staatliche Ausbildung zu machen wie sie, nämlich Physiotherapeut.
Wärend der Ausbildung, will er bei Meiner Tochter, also seiner Schwester wohnen.
Wie die Einkommensverhältnisse meiner Exfrau derzeit sind, weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass sie wenn überhaupt, nur einen Minijob ausübt.
Ich bin wieder verheiratet und mein monatliches Nettoeinkommen beträgt ca 2250 Euro. Außerdem arbeite ich nebenbei noch als Alleinunterhalter. Dieses Einkommen ist natürlich sehr schwankend und bewegt sich zwischen 300 Euro und 600 Euro monatlich.
Meine Frau ist derzeit wirtschaftlich selbständig.
Weitere Unterhaltsverpflichtungen habe ich nachdem meine Tochter jetzt im Juli mit Ihrer Ausbildung fertig ist, nicht mehr!
Nun habe ich folgende Fragen:
1. Bin ich generell zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wenn er jeglichen Kontakt zu mir ablehnt und mich sogar schon wie oben dargelegt beschimpft hat?
2. Wenn ja, wieviel muss ich zahlen bei den oben geschilderten Einkommensbverhältnissen?
3. Muss ich erstmal die damals festgelegten 277 Euro weiter bezahlen, oder was ist jetzt zu tun.
4. Da ich bei dem BAFÖG Selbstauskunftsbogen einen Steuerbescheid beilegen soll, würde mein Sohn darin rumschnüffeln können, das wünsche ich auf gar keinen Fall.
Wie kann ich das umgehen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
LG
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