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Seid diesem Jahr im Januar bin ich rechtskräftig geschieden.
16 Ehejahre!
Mein Exmann und ich haben 2 Kinder 11 Jahre und 7 Jahre
Ich bin 43 Jahre - er wird dieses Jahr im April 63, bekommt ab Mai diesen Jahres ca. 850 - 900 Euro Rente.
Er hat lediglich einen 400 Euro Job.
Ein Kind, das jüngere, geht regelmässig zu ihm.Das andere Kind möchte nicht so gerne zu ihm.
Eine titulierter Unterhalt für ihn ist nicht erfolgt. Ich bezahlte ihm im Monat bislang(bis Dezember) immer 1000,00 Euro + 200 euro Kreditrate für die Eigentumswohnung die wir für unsere Kinder gekauft haben, in der er wohnt und das Wohnrecht auf Lebenszeit hat.
Im Dezember kam dann versehentlicherweise seine Gehaltsabrechnung über seinen 400 Euro Job, den er mir verschwiegen hatte mit der Post zu mir. Im Januar bezahlte ich ihm dann 600 Euro Barunterhalt + 200 Kreditrate. Ersagt ich wäre ihm Unterhaltspflichtig !!!! Ist es wirklich so einfach für ihn - ich sorge für die Kinder finanziell zu 100% und leiste auch deren Betreuung.
Ich finde das unglaublich!!!!!!! Der Herr ruht sich auf den Lorbeeren aus und ich reisse mir den A.... auf um ihn auch noch finanziell durchzuziehen.
Ich bin selbständig mit einer Ablesefirma (die Heizkostenabrechnungen erstellt) bis letztes Jahr im Dezember war es noch ok, mein Exmann arbeitete mit. Seid Januar hat er keine Lust mehr wie er sagt und ich müsse trotzdem für ihn Sorgen... so seine Aussage. ???????????????????
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.03.2010 09:22:28 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jochen Bauer
Sanderstraße 4a, 97070 Würzburg, Tel: 0931/26082760, Fax: 0931/26082770
Arbeitsrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 37
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aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Grundsätzlich soll jeder Ehegatte nach der Ehe für sich und seinen Lebensunterhalt selbst sorgen. Die Unterhaltsreform des Jahres 2008 hat diesen Grundsatz nochmals hervorgehoben. Dennoch gibt es auch nach dieser Reform Ausnahmetatbestände, geregelt in den §§ 1570 ff. BGB. Danach kann der geschiedene Ehegatte z.B. Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, wegen Alters, Krankheit oder Gebrechen oder auch wegen Erwerbslosigkeit verlangen. Entscheidend sind hier die genauen Umstände, insbesondere die jetzigen Einkommensverhältnisse und die Umstände, die zur Zeit der Ehe geherrscht haben. War z.B. die Ehe so angelegt, dass sich ein Ehepartner um die Haushaltsführung und die Kinder kümmerte, der andere dafür arbeitete, kann nach der Scheidung nicht verlangt werden, dass der bisher nicht erwerbstätige Ehegatte von einem Tag auf den anderen eine angemessene Entlohnung auf dem Arbeitsmarkt findet.
Die Grenzen liegen freilich dort, wo sich ein Ehegatte nach der Ehe bewußt bedürftig macht, also auf ein Einkommen und eine ihm zumutbare Arbeit verzichtet.
Je nach Ihren Einkommensverhältnissen und der Art, wie Ihre Ehe auch im Bezug auf Einkommenserzielung angelegt war, rate ich Ihnen an, eine gütliche Einigung mit Ihrem Exmann anzustreben. Sollte dies nicht möglich sein, sollten Sie sich von einem Anwalt vor Ort die mögliche Unterhaltshöhe ausrechnen lassen und maximal diese dann an Ihren Exmann überweisen – wenn ihm im Ergebnis überhaupt ein Unterhaltsanspruch zusteht.
Will er mehr Unterhalt haben, muss er dies dann selbst vorbringen.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Bauer
(Rechtsanwalt)
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.03.2010 19:13:21
Sachverhalt: Hallo nochmal,
danke für ihre Antwort.
Ist es aber so daß mein Ex Gatte ab Mai wenn er Rente kriegt mit ca. 850 + 400 aus seinem Nebenjob - an mich keine Unterhaltsforderungen mehr anmelden kann ?
Ist er eigentlich gegenbüber den Kindern nicht BAR Unterhaltspflichtig ?
Gruß
Sachverhalt: Hallo nochmal,
danke für ihre Antwort.
Ist es aber so daß mein Ex Gatte ab Mai wenn er Rente kriegt mit ca. 850 + 400 aus seinem Nebenjob - an mich keine Unterhaltsforderungen mehr anmelden kann ?
Ist er eigentlich gegenbüber den Kindern nicht BAR Unterhaltspflichtig ?
Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.03.2010 09:22:06
Sehr geehrte Fragestellerin,
ob Ihr Mann auch unter diesen Bedingungen noch Unterhalt von Ihnen verlangen kann, hängt zum einen von der Höhe Ihres Einkommens, zum anderen aber von den ehelichen Lebensverhältnissen ab. Grundsätzlich soll der eheliche Lebensstandard annähernd gewahrt bleiben.
Barunterhaltspflichtig ist Ihr Exmann dann, wenn Ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder nicht bei ihm leben, er also keinen Naturalunterhalt leistet. Sind die gemeinsamen Kinder bereits erwachsen, haben sie, wenn sie noch unterhaltsberechtigt sind, in der Regel einen Anspruch auf Barunterhalt von beiden Elternteilen. Die Höhe des jeweiligen Barunterhalts richtet sich üblicherweise nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Bauer
(Rechtsanwalt)
Sehr geehrte Fragestellerin,
ob Ihr Mann auch unter diesen Bedingungen noch Unterhalt von Ihnen verlangen kann, hängt zum einen von der Höhe Ihres Einkommens, zum anderen aber von den ehelichen Lebensverhältnissen ab. Grundsätzlich soll der eheliche Lebensstandard annähernd gewahrt bleiben.
Barunterhaltspflichtig ist Ihr Exmann dann, wenn Ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder nicht bei ihm leben, er also keinen Naturalunterhalt leistet. Sind die gemeinsamen Kinder bereits erwachsen, haben sie, wenn sie noch unterhaltsberechtigt sind, in der Regel einen Anspruch auf Barunterhalt von beiden Elternteilen. Die Höhe des jeweiligen Barunterhalts richtet sich üblicherweise nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Bauer
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