Unterhalt an Ehefrau und Kind
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Bastian
| in unter 1 Stunde
Guten Tag,
meine Frau will sich nach 1,5 Jahren Ehe jetzt von mir trennen. Ausserdem haben wir eine 1 Jahre alte Tochter. Meine Frau und ich sind beide Vollzeit arbeitend, so das unsere Tochter während der Woche bei einer Tagesmutter oder später in einem Kinderhort untergebracht wird. Meine Frau will nun mit meiner Tochter vorerst zu ihrer Mutter ziehen bis sie eine eigene Wohnung hat. Meine Frau verdient netto ca. 1100,00 und ich 1450 EUR, in wie weit bin ich Unterhaltspflichtig gegenüber meiner Frau und meiner Tochter.
Ist es sinnvoll den Unterhalt von mir aus zu zahlen oder soll ich warten bis meine Frau welchen von mir fordert?
Hätte ich rechtlich eine Möglichkeit das meien Tochter mei mir in der bisherigen Wohnung lebt und am WE zu meiner Frau geht, wegen der gewohnten Umgebung? Meine Frau meinte Sie nimmt Sie mit wegen gewohnten Umgangspersonen. Aber es ist so, das meine Frau zwar 11 Monate Elternzeit gemacht hat, aber in der Zeit seit Sie arbeitet ich mich am meisten um unsere Tochter gekümmert habe. Desweiten befürchte ich das sobald meine Frau eine Eigene Wohnung hat es dort dementsprechend aussieht, sie ist nicht sehr ordentlich und seit 2 Monaten bleibt an mir der ganze Haushalt hängen sie ist nicht mal in der Lage Ihre Wäsche aufzuräumen, oder eine Ablage wichtiger Dokumente zu machen da bleibt alles liegen. Ich befürchte ein Chaos und das unsere Tochter darunter leidet. Ich verstehe mich noch relativ gut mit meiner Frau und erst waren wir uns einig das sie bei mir während der Woche ist und am WE bei ihr und dann hat Sie anscheinend im Internet gelesen das es besser ist wenn das Kind nicht von Umgangspersonen weggerissen wird und ich könnte sie ja jederzeit sehen. Letztendlich will ich nur das beste für meine Tochter, aber was ist das ?
Letztendlich interessiert mich was ich für Möglichkeiten habe und wie es mit dem Unterhalt aussieht. Unterhalt an die Ehefrau sind ja als Sonderausgaben abzugsfähig wie sieht es mit dem Unterhalt an Kinder aus?
MfG









