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Frage geschrieben am 05.05.2011 15:50:27

Unterhalt Berechnung. Welches Land Agentur gilt?

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1852 weitere Antworten zum Thema Unterhalt.
Ich war verheiratet und geschieden in Deutschland. Es sind 2 Kinder aus der Ehe. Alter 7 und 9. Die Kinder leben in Deutschland. Es gab keine gerichtliche Anordnung für die Instandhaltung belaufen. Es gibt keine unterzeichnet Wartungsvertrag.
In Deutschland war ich die Zahlung der Standard D / dorf Tabelle Betrag.
Seit zwei Jahren bin ich ständigen Wohnsitz in Australien.
Die Mutter meiner Kinder schicken Anwälte Briefe über Kindesunterhalt. Ich erkläre ihr, dass ich in Australien ansässige bin.
Die Deutsch-Agentur muss das Kind Unterhalt Anfrage an das Büro des australischen Agentur:
http://www.csa.gov.au/international_parents/what_is_the_process.php

(Deutsch und Australien. Hubkolben sind Rechtsordnungen für Kindesunterhalt).

Meine Fragen sind:

(a) Ich bin ein permanent resident of Australia. Welche Berechnung gilt? Die deutsche Kindesunterhalt Berechnung? oder die australische Berechnung?. Ich verstehe von der australischen Agentur. Wenn keine unterzeichneten Vereinbarung bestehen. Die australische Berechnung gilt. Ist das richtig?

(b) Wenn die Mutter des Kindes zu ihren Antrag bei der australischen Agentur verweigern. Werde ich weiterhin ein Kind Unterstützung Verschuldung in Deutschland entstehen?.

(c) Wie kann ich wissen. Was ist meine Schuld Kindesunterhalt in Deutschland?

Ich schätze Ihre Unterstützung.

JL


Antwort geschrieben am 05.05.2011 16:40:03
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

(a) Ich bin ein permanent resident of Australia. Welche Berechnung gilt? Die deutsche Kindesunterhalt Berechnung? oder die australische Berechnung?. Ich verstehe von der australischen Agentur. Wenn keine unterzeichneten Vereinbarung bestehen. Die australische Berechnung gilt. Ist das richtig?

Unterhaltsansprüche sind nach Art. 18 I 1 EGBGB grundsätzlich nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten zu beurteilen. Wenn Ihre Kinder sich in Deutschland aufhalten, ist somit deutsches Unterhaltsrecht anwendbar. Die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Alter der Kinder. Diese können Sie unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.p df abrufen.

Sollte jedoch eine nach australischem Recht wirksame Unterhaltsvereinbarung vorliegen, wäre diese weiterhin anwendbar.

(b) Wenn die Mutter des Kindes zu ihren Antrag bei der australischen Agentur verweigern. Werde ich weiterhin ein Kind Unterstützung Verschuldung in Deutschland entstehen?.

Diese Frage verstehe ich leider nicht. Ich bitte Sie, die Frage im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion neu zu formulieren.

c) Wie kann ich wissen. Was ist meine Schuld Kindesunterhalt in Deutschland?

Bei der Bemessung des Unterhaltsbetrags sind die Bedürfnisse des Berechtigten und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen. Nach deutschem Recht berechnet sich die Höhe des Kindesunterhalts nach Ihrem monatlichen bereinigten Nettoeinkommen. Je nach Höhe des Einkommens und Alter des Kindes ergibt sich dann der Unterhaltsbedarf aus der Düsseldorfer Tabelle. Da ich Ihr Einkommen nicht kenne, kann ich deshalb hierzu nichts sagen. Ich empfehle Ihnen, die Anwaltsschreiben, die Sie von der Kindesmutter erhalten haben, einem deutschen Rechtsanwalt vorzulegen und die Angelegenheit überprüfen zu lassen.


Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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Marion Deinzer
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.05.2011 16:56:53

Ich habe nicht Kindesunterhalt gezahlt. Weil ich dachte, es sei richtig, für die Mutter des Kindes an die australische Agentur warten.

Weil ich nicht zahlen Kindesunterhalt in Deutschland. Muss ich eine Schuld der deutschen Regierung? . Wen kann ich kontaktieren, um die Höhe der Schuld zu bestimmen?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.05.2011 21:16:33

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

In der Tat gibt es in manchen Staaten Agenturen, die für die Übermittlung von gerichtlich geltend gemachten Unterhaltsansprüchen etc. zuständig sind. Ob es hierdurch möglich ist, Zahlungsverpflichtungen auszusetzen, dürfte von den Regelungen des einzelnen Staates abhängen.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, zunächst einen australischen Rechtsanwalt aufzusuchen, der sich in diesen Fragen und auch im deutschen Unterhaltsrecht auskennt. Dieser kann Ihnen dann auch ausrechnen, wie hoch Ihre Unterhaltsverpflichtung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
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