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Hallo,
das Jugendamt hat beim Finanzamt ein Aufrechnungsersuchen gegen mich als Vater meines Kindes gestellt, so dass die Steuererstattung direkt an das Jugendamt fließt.
Was wird jetzt, wenn ich jetzt wieder geheiratet und mit meiner neuen Ehefrau steuerlich zusammen veranlagt werde? Wir haben letztes Jahr geheiratet und erwarten eine Rückerstattung vom Finanzamt.
Dann gehört ja theoretisch die Hälfte einer Steuererstattung meiner jetzigen Ehefrau und die hat ja mit dem Kind aus meiner früheren Ehe nix zu tun.
Wird dann nur die Hälfte ans Jugendamt abgeführt oder wie wird das geregelt?
Mfg
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 15.6.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 15.06.2009 13:31:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 272
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herzlichen Dank für ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Ihr Rechtsgefühl täuscht Sie nicht. Grundsätzlich haftet Ihre Frau nicht anteilig mit ihren Steuererstattungsbeträgen. Diese müssten vorab vom Finanzamt abgezogen werden, da sie ansonsten faktisch Ihre Unterhaltsschulden bezahlen würde. Hierzu besteht jedoch keine Pflicht. Das Finanzamt prüft dies jedoch in den meisten Fällen nicht und entscheidet lediglich anhand der Steuernummer. Sie sollten daher gegebenenfalls gegen die Entscheidung des Finanzamtes Einspruch einlegen und darauf hinweisen, dass die Aufrechnung mit dem Erstattungsbetrag für Ihre Ehefrau unzulässig ist.
Die Erstattungsbeträge werden im Übrigen nach dem Verhältnis der auf Rechnung des jeweiligen Ehegatten vorausgezahlten Beträge berechnet.
Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und stehe ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.06.2009 14:18:57
Danke für die schnelle Antwort,
meine jetzige Ehefrau hat aber im letztem Jahr nicht gearbeitet, war auch nicht Arbeitslos gemeldet und hatte keine vorausgezahlten Beträge geleistet. Bis zur Heirat bekam sie nur Hartz IV. Die Rückerstattung wird sein, weil wir im August 08 geheiratet haben.
Ich bedanke mich im voraus für Ihre erneute Antwort.
Mfg
Danke für die schnelle Antwort,
meine jetzige Ehefrau hat aber im letztem Jahr nicht gearbeitet, war auch nicht Arbeitslos gemeldet und hatte keine vorausgezahlten Beträge geleistet. Bis zur Heirat bekam sie nur Hartz IV. Die Rückerstattung wird sein, weil wir im August 08 geheiratet haben.
Ich bedanke mich im voraus für Ihre erneute Antwort.
Mfg
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.06.2009 19:32:24
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sofern Ihre Ehefrau selbst keine Vorauszahlungen geleistet hat, werden auch keine Steuererstattungen vorgenommen. Im Zweifel würde dies bedeuten, dass der komplette Betrag der Steuererstattung aufgerechnet wird.
Die Heirat selbst gibt Ihnen lediglich einen höheren Freibetrag, von dem ab Sie keine Steuern zahlen müssen. Dies kann Ihnen vorliegend nur dann zugute kommen, wenn auch Ihre Ehefrau Steuern gezahlt hat. Ansonsten ist die Steuererstattung nur aufgrund der Heirat und hier, wie Sie schreiben, aufgrund Ihrer Vorauszahlungen, höher.
Es würde somit leider dabei bleiben, dass der gesamte Betrag, nach dem soeben genannten, aufgerechnet wird. Sie könnten einzig argumentieren, dass ggf. nur der Betrag, der durch die Heirat erspart wird, unberücksichtigt bleibt. Jedoch rechne ich hier mit keinem großen Erfolg, da Ihre Frau aufgrund der nicht gezahlten Steuern im Voraus nicht betroffen ist.
Ich hoffe, auch Ihre Nachfrage hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sofern Ihre Ehefrau selbst keine Vorauszahlungen geleistet hat, werden auch keine Steuererstattungen vorgenommen. Im Zweifel würde dies bedeuten, dass der komplette Betrag der Steuererstattung aufgerechnet wird.
Die Heirat selbst gibt Ihnen lediglich einen höheren Freibetrag, von dem ab Sie keine Steuern zahlen müssen. Dies kann Ihnen vorliegend nur dann zugute kommen, wenn auch Ihre Ehefrau Steuern gezahlt hat. Ansonsten ist die Steuererstattung nur aufgrund der Heirat und hier, wie Sie schreiben, aufgrund Ihrer Vorauszahlungen, höher.
Es würde somit leider dabei bleiben, dass der gesamte Betrag, nach dem soeben genannten, aufgerechnet wird. Sie könnten einzig argumentieren, dass ggf. nur der Betrag, der durch die Heirat erspart wird, unberücksichtigt bleibt. Jedoch rechne ich hier mit keinem großen Erfolg, da Ihre Frau aufgrund der nicht gezahlten Steuern im Voraus nicht betroffen ist.
Ich hoffe, auch Ihre Nachfrage hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
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