Frage geschrieben am 06.01.2010 17:25:43
Unrechtmäßig eingeholte SCHUFA-Auskunft
Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2256Durch eine Mitteilung der SCHUFA erhielt ich die Nachricht, daß die Firma über mich persönlich rechtswidrig eine Auskunft eingeholt hat und dazu aus dem Vertrag die Unterschrift kopiert und vorgelegt hat. Damit konfrontiert hat die Firma die SCHUFA informiert, daß die Anfrage unrechtmäßig erfolgte und zurückgezogen. Ich habe die Firma aufgefordert, mir gegenüber schriftlich zu erklären, daß sie zu keinem Zeitpunkt mehr versucht, eine SCHUFA-Auskunft über mich einzuholen. Sie weigert sich, diese Erklärung abzugeben. Ich muß nun meine eigene SCHUFA-Auskunft auf eigene Kosten im Auge behalten, damit keine unrechtmäßigen Auskünfte erteilt werden. Habe ich einen Anspruch darauf, eine schriftliche Erklärung zu erhalten und kann die Firma abgemahnt werden?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 6.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 06.01.2010 19:22:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 559
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Sie haben jedenfalls einen Unterlassungsanspruch, der u.a. auch darauf abzielt, zukünftige unrechtmäßig über Sie eingeholte Schufa-Auskünfte zu unterlassen.
Sollte das Unternehmen eine hierauf gerichte Unterlassungserklärung nicht abgeben, können Sie diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen, da insofern ein rechtswidriger Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht vorliegt.
Im Zweifel sollten Sie einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
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