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Unklares Schreiben des Polizeipräsidium Stuttgart


15.03.2011 19:19 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Felix M. Safadi


| in unter 1 Stunde

Hallo,

Ich habe ein mir unerklärliches Schreiben der Kripo Stuttgart erhalten (ich wohne fast 200 km entfernt und war die letzten 7 Jahre kein einziges mal auch nur dort in der Nähe) aus dem keinerlei Sachverhalt hervorgeht.

Hier der Wortlaut:


Guten Tag Herr xx,

in Absprache mit Herrn Staatsanwalt xy, Staatsanwaltschaft Stuttgart, bitte ich Sie, sich umgehend persönlich oder telefonisch mit mir in Verbindung zu setzen.




Mit freundlichen Grüßen,


xy, KK



Meine Frage ist: Muss aus dem Anschreiben nicht hervorgehen worum es sich handelt? Bin ich Beschuldigter, soll ich vernommen werden? Es steht nur ein Aktenzeichen drann, nicht mal welche Direktion genau mich hier angeschrieben hat, ganz oben am Briefkopf steht nur "Ab 2.2.1 Ermittlungen". Damit kann ich nichts anfangen. Bin ich verpflichtet mich zu melden oder habe ich das Recht, dieses unpersönliche und völlig uninformative Schreiben zu ignorieren weil es in keiner Weise dem entspricht, was mir als entweder Beschuldigtem oder Zeugen zustehen würde?
15.03.2011 | 19:39

Antwort

von

Rechtsanwalt Felix M. Safadi
145 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, sich mit der Kripo in Verbindung zu setzen. Sie müssen dort weder persönlich erscheinen noch müssen Sie anrufen.

Das gilt unabhängig von Ihrer Stellung im Verfahren.

Dennoch können Sie freiwillig dort anrufen und fragen, worum es geht und was von Ihnen verlangt wird. Wenn sich die Kripo telefonisch nicht dazu äußern möchte, machen Sie von sich aus keinerlei Angaben zur Sache und beenden das Gespräch. Nachteile hätten Sie dadurch nicht zu befürchten.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Felix M. Safadi
Rechtsanwalt

_________
Allgemeine Hinweise:

Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.


www.netzkanzlei.com

Tel.: 030 555 760 321 (ANWALT)

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Felix M. Safadi
Berlin

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