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Frage geschrieben am 25.01.2011 08:04:05

Unklare Zugewinngemeinschaft-Regelung bei Immobilie

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 798
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Hallo,

ich befinde mich aktuell im Trennungsjahr mit meiner Frau, dabei gibt es Unstimmigkeiten bzgl. der Aufteilung des Verkauferlöses des gemeinschaftlichen Hauses (das Haus wurde noch nicht verkauft und wird voraussichtlich auch nicht bis zur Scheidung verkauft).

Die Immobilie hat einen aktuellen Marktwert von 200000 Euro und wir haben Verbindlichkeiten von 150000 Euro. Für die Modernisierung der Immobilie gab ich 25000 Euro (Anmerkung: Differenz zwischen Vermögen vor der Ehe und nach der Ehe -25000 Euro d.h. ich hab 25000 Euro weniger Vermögen wie damals), meine Frau investierte 2000 Euro (Anmerkung: Differenz zwischen Vermögen vor der Ehe und nach der Ehe -2000 Euro). Bei einem Verkauf würden also 50000 Euro übrig bleiben. Aus diesem Betrag könnte man doch das im Vorfeld investierte private Kapital (d.h. die 25000 bzw. 2000 Euro) auszahlen und den Rest aufteilen? Das sieht der Anwalt meiner Frau leider anders, er meint „da das Geld in die Immobilie investiert wurde" hätte ich keinen Anspruch auf einen Ausgleich der 23000 Euro Differenz. Nach seiner Meinung muss der gesamte Betrag geteilt werden, d.h. ich würde vom Erlös 25000 Euro bekommen, statt 36500 Euro).

Die Meinung dieses Anwalts ist mir nicht klar, vor allem wenn man die Regelung der Zugewinngemeinschaft betrachtet.

Habe ich einen Anspruch auf Ausgleich meines investierten Kapitals? Wenn ja, benötige ich eine juristische Formulierung die ich der Gegenseite vorlegen kann.

Michael211



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