Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema Krankmeldung.
Hallo,
bin seit mehreren Wochen wegen Stress krank geschrieben. Ich hole mir flessig jede woche meine Krankmeldung ab. Für eine der vielen, Wochen scheint wohl keine Krankmeldung beim AG angekommen zu sein. Mein AG teilte mir jetzt auf eine Rückfrage wo mein Gehalt bleibt mit, dass wegen der fehlenden Krankmeldung mein Gehalt für September nicht bezahlt werden würde.
Leider kann ich aufgrund der vielen Krankmeldungen die ich habe da ich immer nur wochenweise krank geschrieben werde diese einzelne woche nicht mehr nachvollziehen. Mein arzt kann leider das auch nicht mehr so weit zurückschauen. maximal 6 Wochen. Meine krankenkasse habe ich zwar angeschrieben ob diese dafür unterlagen haben aber zum einen weiss ich nicht wann die sich melden und auch ob ich vielleicht wirklich etwas vergessen habe.
Ich habe für jede woche davor, und jede woche danach immer pünktlich die krankmeldung abgegeben. Weiterhin habe ich mich auch bei der stritigen Woche vorab pünktlich krank gemeldet.
DIe frage ist zum einen. Kann mir mein Arbeitgeber mein komplettes Gehalt wegen einer unklaren woche einbehalten?
Ich habe dem ag angeboten das sie mir von mir aus 5 tage Urlaub abziehen können oder auch 5 Tage unbezahlten Urlaub. ich habe keine Reaktion bekommen. So oder so muss es voran gehen. Es war und ist unstrittig auch beim AG das ich krank war. Auch eventuelle Tage wegen der anrechenbarkeit der 6 Wochen regeln sind egal da ich die jetzt sowieso überschritten habe und mein gehalt zukünftig von der krankenkasse beziehe.
zum anderen stellt sich die frage: Wenn ich es doch vergessen haben sollte, für eine der vielen Wochen ( weiss ich erst nach meldung der krankenkasse mit bestimmtheit) eine krankmeldung zu besorgen. Kann ich da eventuell noch meinen "hals" retten oder muss ich mich auf die kulanz des AG verlassen und eventuell mit einer Kündigung rechenen?
Danke und Gruss
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 13.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 13.10.2009 21:17:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Die Gefahr einer (wirksamen) Kündigung sehe ich nicht. Wenn man Ihnen vorwerfen würde der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben zu sein, dann kommt es nur darauf an, ob Sie wirklich krank waren oder nicht. Dies wird notfalls Ihr Arzt bestätigen können. Desweiteren hat die Rechtsprechung entschieden, dass bei einer verhaltensbedingten Kündigung wegen felhender AU-Bescheinigung eine Abmahnung erforderlich ist, es muss sich also mindestens um einen Wiederholungsfall handeln.
Ihren Fall regelt § 7 I Nr. 1 EntgFG. Der Ag ist berechtigt die Fortzahlung des Arbeitsentgelds zu verweigern, wenn Sie die ärtzliche Bescheinigung nach § 5 EntgFG nicht vorlegen. Dieses Recht bezieht sich aber nur auf die Zeiträume, für die die Bescheinigung fehlt. Wenn es um eine woche geht, dann kann der AG auch nur Lohn für eine Woche zurückhalten. Die Rechtsprechung geht weiter davon aus, dass der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit auch anders erbracht werden kann. In Ihrem Fall dürfte sich aus der Gesamtschau eindeutig die Krankheit ergeben, Sie sind aber beweispflichtig. Ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse die erforderlichen Daten haben wird.
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