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Frage geschrieben am 09.03.2011 23:03:07

Unklare Formulierung in Arbeitsvertrag

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 892
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Was bedeutet folgende Textpassage:
(exakt so schriflich fixiert):

W3-Stelle=Professur...

....
Nach einem Zeitraum vom 3 Jahren befindet die Kommission, ob eine [W3/]C3-Stelle für dieses Arbeitsgebiet ausgeschrieben wird und / oder
ob die Nachwuchsgruppe um 2 weitere Jahre verlängert wird. Erscheint auch nach diesem Zeitraum eine Verstetigung als [W3/]C3-Stelle nicht sinnvoll, ist die Nachwuchsgruppe
nach Ablauf des 6. Jahres aufzulösen.
....

Nun meine Frage:

Was passiert nach 3 Jahren:

Entscheidet die Evaluation der Kommision
(nach 3 Jahren) über:

Option 1)
Entweder
A) sofortige "in Wege Leitung" des Übergangs der Professur UND parallele
Verlängerung der AG um 2 Jahre
oder
B) Verlängerung der AG um 2 Jahre.

(und ist somit keine Auflösung nach 3 Jahren möglich)

oder

Option 2) über:
entweder:
A) sofortige "in Wege Leitung" des Übergangs der Professur UND parallele
Verlängerung der AG um 2 Jahre
B) sofortige "in Wege Leitung" des Übergangs der Professur UND keine
parallele Verlängerung der AG um 2 Jahre
C) keine sofortige "in Wege Leitung" des Übergangs der Professur UND
keine Verlängerung der AG um 2 Jahre
D) keine sofortige "in Wege Leitung" des Übergangs der Professur aber
eine Verlängerung der AG um 2 Jahre

(und ist somit eine Auflösung nach 3 Jahren möglich)


Oder ist der Text völlig unklar?



Antwort geschrieben am 09.03.2011 23:31:46
Rechtsanwalt Ahmet Aktug
Ostheimer Str. 28, 51103 Köln, Tel: 0221/94969042, Fax: 0221/94969020
Ausländerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:

Nach der Passage des Vertragstextes kann ich als Anwalt folgendes Resultat ziehen:
Es ist ein Ermessenssache des Arbeitgebers, dies wird deutlich mit den Wörtern "und/oder".

Wenn wir das Wort "und" nehmen:
sofortige "in Wege Leitung" des Übergangs der Professur UND parallele
Verlängerung der AG um 2 Jahre

Wenn wir das Wort "oder" nehmen:
sofortige "in Wege Leitung" des Übergangs der Professur aber keine parallele
Verlängerung der AG um 2 Jahre

Erst im sechsten Jahr ist die Auflösung maßgebend.

Um sicher zu sein, fragen Sie direkt Ihren Arbeitgeber bzw. den Sachbearbeiter in der Sache und lassen Sie sich bestätigen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Ahmet Aktug
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.03.2011 07:27:46

Sehr geehrter Herr Aktung,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Leider haben Sie meine Frage nicht beantwortet,
oder zumindest bin ich mir nicht 100% sicher,
ob ich Ihre Antwort richtig verstanden habe.

Darum stelle ich die Frage nochmals präzisier,
und fasse Ihre Antwort in meinen Worten zusammen.

Mir geht es darum zu verstehen, wo bei dieser
Formulierung die Grenzen des Ermessensspielraums
des Arbeitgebers liegen.

Können Sie hierzu bitte konkret Stellung nehmen?

Sie schreiben "erst im 6ten Jahr ist die Aufösung maßgebend". Verstehe ich Sie richtig, dass somit die von mir genannte Option 2c:

C) keine sofortige "in Wege Leitung" des Übergangs der Professur UND
keine Verlängerung der AG um 2 Jahre

laut Vertragstext ausserhalb des vertraglich fixierten Ermessensspielraum meines Arbeitgebers liegt?

Die Anfrage beim Arbeitgeber läuft schon seit
ein paar Tagen (es liegt noch keine Antwort vor), mein Anliegen ist hingegen eine paralelle, neutrale Stellungnahme eines Anwalts zum Vertragstext.

Vielen Dank+

Mit freundlichen Grüßen!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.03.2011 08:01:25

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich habe Ihre Frage präzise beantwortet. Wie gesagt, dass kann nur Ihr Arbeitgeber beantworten, da in dem Vertrag "und/oder" formuliert ist, hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum. Ob im Nachhinnein die Antwort Ihres Arbeitgebers richtig war, kann man rechtlich beanstanden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich wieder auf das Wortwahl des Vertrages, was ich oben dargestellt habe, verweisen muss und meine Darstellung ist eindeutig genug.

Um was konkretes zu sagen, ist Ihr ganzer Vertrag maßgebend. Außerdem ist dieser Plattform für eine ausführliche Stellungnahme nicht gedacht.

Mit freundlichen Grüßen

Ahmet Aktug
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Unklare Formulierung in Arbeitsvertrag | Gesamtbewertung: 1.6/5 | Datum: 2011-03-10
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Bewertung: Fragesteller
Entgegen der Darstellung von Herr Aktung war seine Antwort NICHT präzise, und vorallem war er nicht bereit seine eigene Aussage: "Erst im sechsten Jahr ist die Auflösung maßgebend." klar zu stellen. Meine Nachfrage, ob ich diese Aussage dahingeend richtig verstanden habe, das diese Aussage bedeutet, dass eine Auflösung nach 3 Jahren nicht möglich ist (ausgehend von dem relevanten Fragment des Vertrages"), hätte mit einem klaren: "Ja" beantwortet werden können. Oder inem klaren Nein plus einer Erklärung dessen, was er sagen wollte. Daher war seine Beratung für mich leider nicht nützlich.

Stellungnahme vom Anwalt:
Die Bewertung ist unbrauchbar, denn für 20 € gibt kein Anwalt eine ausführliche Stellungnahme. Wenn eine Person nicht verstehen will, was ein Anwalt hier sagt, kann auch ich nichts dafür. Gründlich lesen ist mein Tipp, bevor Sie antworten.


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