Ungültiger Kaufvertrag nach Erwerb fremden Eigentums
10.06.2008 20:04 |
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Kaufrecht
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Rechtsanwältin Wibke Türk
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Guten Tag
Die Einstellerin AAA mietet Boxen auf der Reitanlage XXX seit vielen Jahren und nutzt dort die Reithalle, wo sie beim Einzug ihre schon vor dem Mietverhältnis erworbene große und schwere Truhe (bewegliches Gut - Kaufvertrag liegt vor) abstellte.
Die Reitanlage XXX wurde vor wenigen Jahren vom damaligen Eigentümer BBB an den jetzigen Eigentümer CCC verkauft. Inzwischen steht das Mietverhältnis der Einstellerin AAA kurz vor dem Ende und sie will ihre Truhe mitnehmen, was ihr der jetzige Reitanlageneigentümer CCC zu ihrer Überraschung verweigert, mit dem Hinweis; in seinem Kaufvertrag über die Reitanlage XXX sei diese Truhe mit aufgeführt und somit nunmehr sein Eigentum, er habe sie schließlich im guten Glauben von BBB erworben. Er gebe die Truhe nur gegen Geld raus, AAA könne sich ja an BBB wenden.
Fragen:
a) Benötigt AAA tatsächlich einen gerichtlichen Beschluss (Feststellung der Ungültigkeit des Kaufvertrages) um ihr Eigentum zu erhalten oder gibt es noch andere Wege?
b) Wäre es legitim, wenn AAA bei Abwesenheit von CCC oder am Auszugstag mit einer „mannstarken Umzugstruppe“ einfach ihr Eigentum an sich nimmt und ihr Recht auf diese Weise durchsetzt?
Für die baldige Antwort jetzt schon einmal vielen Dank im Voraus!
Trifft nicht Ihr Problem?
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