leider bin ich auf einen Internetbetrug reingefallen. Heute bekam ich eine Zahlungsaufforderung per E-Mail über 39,95 € mit dem Hinweis darauf, dass ich die Dienstleistung in Anspruch genommen habe. Der geschlossene Vertrag wurde nicht widerrufen.
Das Vorgehen war folgendes:
Ich suchte am 07.11.2006 für den privaten und beruflichen Gebrauch Vorlagen für Microsoft Word / Excel. Nach eine Suche bei Google gelangte ich zu einer Seite Namens www.vorlagen-archiv.com. Eine einfache Registrierung versprach schnellen Zugang zu dem Archiv. Der Preis (39,95 €) stand im Kleingedruckten außerhalb des Sichtbereiches am Ende der Seite. Es wurde mir dann eine Mail mit der üblichen Bestätigung zugesendet. Zu keinem Zeitpunkt, weder vor der Registrierung noch danach war ersichtlich, dass es sich hierbei um kostenpflichtige Inhalte handelt – außer halt im Kleingedruckten. Ich denke, dass die Seite absichtlich „irreführend“ angelegt ist. Auf ein Widerrufsrecht wurde ich zu keinem Zeitpunkt hingewiesen.
Da es sich hierbei sicherlich um Betrug handelt, möchte ich gegen den Betreiber vorgehen, zumal dieser scheinbar nach einigen Internetrecherchen kein unbeschriebenes Blatt ist. Zahlen möchte ich auf keinen Fall. Ich bitte um Ihre kompetente Hilfe. Was ist zu tun? Wie muss ich eine Anfechtung wegen Irrtums begründen.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 9.1.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 09.01.2007 20:42:28 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Wundke
Elsterstraße 4, 01968 Senftenberg, Tel: 03573 - 2557, Fax: 03573 - 790509
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 89
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wenden Sie sich unbedingt nachweisbar schriftlich - Fax/Einschreiben mit Rückschein - an den Herausgeber. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie juristisch korrekte Formulierungen verwenden. Das Schreiben sollte enthalten: ausdrücklicher Widerruf jedweder rechtsgeschäftlichen Willenserklärung sowie Erklärung der Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Begründen Sie dieses mit der von Ihnen geschilderten irrführenden Gestaltung der Website.
Spätestens bei Zugang eines Mahnbescheides sollten Sie jedoch einen Rechtsbeistand hinzuziehen, und das unverzüglich.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
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