Ungewollte GbR vermeiden - Kooperation Freiberufler
| 07.05.2007 21:53
| Preis:
***,00 € |
Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Ich möchte eine Existenz als Einzelnternehmer (Künstler) gründen.
Ich bin von der Künstlersozialkasse als Künstler anerkannt.
Meine Tätigkeit: Erstellung von Musik für Messe-Events großer Kunden.
Ich möchte ich mich dabei in erster Linie um die Kundenakquisition und kreative Ideenentwicklung kümmern und regelmäßig einen anderen Künstler (ebenfalls Freiberufler und Künstlersozialkassen-anerkannt) damit beauftragen, eigenständig die Musik zu erstellen.
Der Künstler stellt mir sein Honorar in Rechnung und ich verkaufe das Endprodukt Musik an meine Auftraggeber, schreibe also meinerseits eine Rechnung.
Der Künstler arbeitet nicht ausschließlich für mich.
Ich arbeite im Rahmen der Musikproduktion aber meinerseits ausschließlich mit diesem Künstler, beauftrage also nur ihn bei jedem Projekt.
1.Wie kann ich vermeiden, dass ich automatisch mit dem Künstler eine GbR bilde, die wir beide nicht wollen? Beide wollen Einzelunternehmer bleiben und auch keine Partnerschaftsgesellschaft gründen.
2. Ich würde gerne mein Büro im selben Gebäude wie der Künstler einrichten. Er ist dort Untermieter einer GmbH. Ich wäre mit eigenem Mietvertrag und eigener Räumlichkeit ebenfalls Untermieter der GmbH. Erschwert das die Vermeidung einer GbR?
Trifft nicht Ihr Problem?
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GbR
07.05.2007 | 22:39
Antwort
von
Rechtsanwalt Robert Weber
512 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie in entsprechenden Rahmenverträgen mit dem Künstler klarstellen, dass es sich keinesfalls um eine GbR handelt und Sie bei der Angebotserstellung und der Abrechnung gegenüber Ihren Auftraggebern regelmäßig nur in eigenem Namen handeln und der Name Ihres Auftragnehmers nicht auftaucht, ist keine Gefahr der GbR gegeben.
Wenn die Mietverträge mit der GmbH absolut getrennt sind und nur jeweils mit Ihnen bzw. mit dem Künstler abgeschlossen werden und Sie nicht in dem Mietvertrag des Künstlers auftauchen und umgekehrt, erschwert dies keineswegs die Vermeidung einer GbR.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
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Nachfrage vom Fragesteller
07.05.2007 | 23:38
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für die prompte Beantwortung meiner Frage, durch die sich eine Nachfrage ergibt. Sie schreiben
"Wenn Sie in entsprechenden Rahmenverträgen mit dem Künstler klarstellen, dass es sich keinesfalls um eine GbR handelt"
Ist ein Rahmenvertrag mit einer solchen Klarstellung unabdingbar zur Vermeidung der GbR? Ich hatte ursprünglich nicht vor, einen Rahmenvertrag mit dem Künstler zu vereinbaren. Oder ist damit gemeint, dass ich in jedem Auftrag, den der Künstler von mir erhält, schriftlich festhalte, dass es sich nicht um eine GbR handelt?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
09.05.2007 | 13:29
Sehr geehrter Ratsuchender,
EIn Rahmenvertrag ist nicht unabdingbar. Jedoch hatte ich den Eindruck, dass Sie ausschließlich dem Künstler Aufträge erteilen wollten. Dessen dauernde Verfügbarkeit wird üblicherweise durch einen Rahmenvertrag garantiert, daher meine Annahme.
Wenn Sie jeden einzelnen Auftrag schriftlich erteilen und die in der Antwort genannten Bedingungen einhalten, läßt sich der Eindruck einer GbR auch so vermeiden.
Hochachtungsvoll,
RA Weber