Ungerechtfertigte Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf
06.03.2013 10:27 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Guido Matthes
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Zusammenfassung: Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf kann sich der Vermieter gegenüber dem weichenden Mieter schadensersatzpflichtig machen.
Wir wohnten 5 Jahre in einer Mietwohnung.
Herr P. (Schwager des Vermieters) hatte bereits Anfang März 2010 im Gespräch über die Entfernung des Schimmelbefalls im Schlafzimmer, in dem ich mich circa 20 Stunden am Tag befinde, geäußert: „Dann werden wir Ihnen eben wegen Eigenbedarfs kündigen".
Der Eigenbedarf wurde dann damit begründet, dass Herr B., Vermieter, unter schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen leide.
Aus der Bescheinigung der Hausärztin von Herrn B. geht hervor, aufgrund des Risikos eines erneuten Schlaganfalls sowie einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes sei ein Wohnortwechsel in die Nähe der Universitätsklinik Göttingen dringend erforderlich.
Dies zur Begründung des Eigenbedarfs. Die zur Begründung des Eigenbedarfs angeführte Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Vermieters sollten nun als Begründung dafür dienen, dass Herrn B. ein Umzug nicht mehr möglich war, also der gleiche Grund, der seinerzeit für den Eigenbedarf herangezogen wurde, wird jetzt für dessen Wegfall angeführt.
Die Behauptung der Gegenseite, die Entscheidung, nicht mehr in die streitgegenständliche Wohnung einzuziehen, sei erst mehrere Monate nach dem Auszug getroffen worden, ist falsch. Bereits am 25.2.2012 (25 Tage nach Wohnungsübergabe durch uns) wurde die Wohnung zur Vermietung im Göttinger Tageblatt angeboten (wir sind im Besitz des Zeitungsinserates). Noch im Laufe des selben Tages sowie auch im Laufe der anschließenden Wochen wurden mehrere Wohnungsbesichtigungen der in Rede stehenden Wohnung durchgeführt einschließlich der dazugehörigen Terrasse. Die neuen Mieter sind sondern im Frühjahr 2012 eingezogen.
Der aufgrund eines Mediationsverfahrens im Juni 2011 getroffene Vergleich beruht daher auf den vom Vermieter dargelegten falschen Grundlagen. Daher ist die Mediation und damit der Vergleich in Bezug auf die Einwilligung in die Beendigung des Mietverhältnisses m. E. unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen.
Ich bin der Meinung, dass wir daher Anspruch auf Ersatz des aufgrund der ungerechtfertigten Kündigung entstandenen Schadens haben müssten.
Ergänzend dazu möchte ich noch mitteilen, dass mein Ehemann eine schwere Herzerkrankung hat und sich im damaligen Zeitraum einer Operation unterziehen musste, nämlich drei Bypässe, ich bin ebenfalls schwer krank: 100 % schwerbehindert, Pflegestufe 3 sowie auf den Rollstuhl angewiesen.
Im Rahmen einer Mediation im Juni 2011 (in der es grundsätzlich um Einbehaltung von Mietanteilen wg. des Schimmelbefalls im Schlafzimmer ging), wurde unter anderem der Eigenbedarfskündigung unsererseits zugestimmt.
Meine Frage hierzu ist, ob die Zustimmung der Kündigung unsererseits Einfluss auf die jetzt fordernden Schadensersatzleistungen?
Ich bitte um Rat darüber, ob eine Klage auf Schadensersatz (Umzugskosten, Malerkosten etc.) Aussicht auf Erfolg hätte.
Mit freundlichen Grüßen
R.L.
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