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Frage geschrieben am 02.02.2012 14:20:23

Ungeklärte Staatsangehörigkeit

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € 88,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 890
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin derzeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §34 Abs. 3. Meine Staatsangehörigkeit ist aus mir unerklärlichen Gründen ungeklärt, obwohl ich seit 23 Jahren in Deutschland lebe und auch hier geboren bin. Mir wurde mitgeteilt, dass ich im Libanon nicht registriert wäre und diese daher im Nachhinein erfolgen müsse.

Meine Eltern besitzen beide einen unbefristeten, libanesischen Aufenthalt.

Das Kuriose daran ist, dass ich bis zu meinem 16. Lebensjahr noch die libanesische Staatsangehörigkeit besaß, die mir dann weggenommen und durch eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ersetzt wurde. Seit meinem 16. Lebensjahr ist meine Staatsangehörigkeit ungeklärt. Bis zum meinem 21. Lebensjahr konnte ich nicht einmal meinen Führerschein machen. Ich musste nachweisen, dass ich mich um einen Nationalpass bemühe, was mehrere Jahre Zeit in Anspruch nahm, da die libanesischen Behörden bei Leibe nicht die schnellsten sind, um dann diesen Aufenthaltstitel zu erlangen, den das Straßenverkehrsamt zur Anmeldung akzeptierte. Viel mehr kann man mit diesem Dokument allerdings auch nicht machen:

- Ich hatte im Jahr 2010 einen Urlaub im Internet für meine Freundin (Staatsangehörigkeit: deutsch) und mich gebucht. Die Ausländerbehörde erteilte mir jedoch keine Genehmigung, diesen Urlaub anzutreten, sodass ich auf den Stornokosten sitzen bleiben musste.

- Im Jahr 2009 ist unsere gemeinsame Tochter auf die Welt gekommen. Offiziell kann ich nicht als Vater in der Geburtsurkunde meiner eigenen Tochter eingetragen werden.

- Da ich seit 6 Jahren mit meiner Freundin zusammen bin, informierten wir uns aus reiner Neugier über benötigte Dokumente für eine eventuelle Hochzeit, doch nicht einmal heiraten ist mir erlaubt!

Ich verstehe langsam die Welt nicht mehr! In ganz Deutschland wird von Integration gesprochen und ich habe mich mehr als nur in dieses Land integriert, aber von der Gegenseite kommt nichts zurück.
Ich habe bis vor 3 Jahren ein Gymnasium besucht und beabsichtigte danach, mich bei der Polizei NRW zu bewerben. Nach mehreren intensiven Gesprächen mit einem Einstellungsberater hatte ich sehr große Chancen, als Polizeikommissaranwärter übernommmen zu werden. Es wurde sogar darüber nachgedacht, mir den Beamtenstatus ohne deutschen Pass, sondern mit einem libanesischen Pass zu ermöglichen, weil derzeit Anwärter mit libanesischem Migrationshintergrund verstärkt gesucht werden, aber dazu brauche ich erst einmal die libanesische Staatsangehörigkeit! Und die habe ich nicht!

Aber ich erzähle Ihnen jetzt einmal, wo ich beschäftigt bin. Die Ironie ist so unglaublich, dass meine Freunde mich schon auslachen. Ich arbeite derzeit beim Amt für Integration und Sport! Das Amt besteht aus zwei Abteilungen, dem Sportamt und der Ausländerbehörde. Ich sitze quasi direkt an der Quelle, doch trotzdem kann mir nicht geholfen werden.

Ich habe mir natürlich schon Hilfe bei der Ausländerbehörde gesucht, beim Bürgermeister, bei der Botschaft des Libanon und selbst beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, aber die Antwort war immer dieselbe: Ich muss mich selbstständig um einen Nationalpass bemühen! Dies ist jedoch leichter, viel leichter gesagt als getan, da man die Arbeit der deutschen Behörden bei weitem nicht mit der der Behörden im Libanon vergleichen kann.

Ich hoffe wirklich sehr, dass ich hier Hilfe bekomme. Natürlich ist mir bewusst, dass es mit einem Schreiben nicht erledigt werden kann, aber es muss jetzt ein Jurist an die Sache heran.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich vorab und verbleibe mit freundlichen Grüßen.


Antwort geschrieben am 02.02.2012 15:07:49
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Ein Ausländer, der einen Pass oder Passersatz weder besitzt noch in zumutbarer Weise erlangen kann, genügt der Ausweispflicht mit der Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel, wenn sie mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild versehen und als Ausweisersatz bezeichnet ist.

Ich nehme an, dieses liegt bei Ihnen vor.

Besitzt der Ausländer keinen gültigen Pass oder Passersatz, ist er verpflichtet, an der Beschaffung des Identitätspapiers mitzuwirken sowie alle Urkunden und sonstigen Unterlagen, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können und in deren Besitz er ist, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden auf Verlangen vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen.

Insofern stimmt dieses schon.

Kommt der Ausländer seiner Verpflichtung nicht nach und bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, dass er im Besitz solcher Unterlagen ist, können er und die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden. Der Ausländer hat die Maßnahme zu dulden.

Nur alles hat natürlich seine Grenzen.

Bestehen Zweifel über die Staatsangehörigkeit des Ausländers, so sind die zur Feststellung seiner Staatsangehörigkeit erforderlichen Maßnahmen erst einmal auch von der Behörde zu treffen, Sie sind dabei verpflichtet, im oben genannten Sinne "mitzuwirken".

Diese Mitwirkungspflicht ist auf die Zumutbarkeit begrenzt.

Allein die Behandlung eines Antrages durch die Behörden des Herkunftsstaates nach dem Recht des Herkunftsstaates sind zu dulden, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Härte führt.

Dieses müssten Sie tatsächlich nachweisen, aber dieses sollte möglich sein, wenn es Ihnen trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht gelungen ist, die libanesische Staatsangehörigkeit/den Pass zu erhalten.

Möglich wäre auch die Beantragung einer deutschen Staatsangehörigkeit:

Z. B. mit der Vorlage des Reiseausweises für Staatenlose können Sie eingebürgert werden, wenn die übrigen Voraussetzungen hier erfüllt sind, was ich unterstelle.

Bitte teilen Sie mir bitte noch mit, was Sie genau zur Erlangung der libanesischen Staatsangehörigkeit/des libanesischen Passes getan haben - dieses können Sie hier im Wege der kostenlosen Nachfragefunktion unternehmen, ich werde Ihnen dann antworten und kann Ihnen ggf. Urteile dazu recherchieren.

Ansonsten wird wohl nur eine weitere anwaltliche Tätigkeit zielführend sein.

Ich hoffe, Ihnen damit schon weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.02.2012 15:21:20

Zunächst danke ich Ihnen für Ihre Antwort.

Ich habe ab meinem 16. Lebensjahr eine Fiktionsbescheinigung bekommen. Um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, sollte ich nachweisen, dass ich mich derzeit um einen Nationalpass bemühe. Ich habe im Libanon einen Anwalt eingeschaltet, der mich unterstützt. Von ihm habe ich ein Schreiben der libanesischen Behörden bekommen, dass ich mich derzeit um die Erlangung eines Nationalpasses bemühe.
Irgendwann fiel mir jedoch auf, dass er nicht weiter arbeitete und nur noch Geld verlangte, sodass ich ihm das Mandat entzog. Weiter versuchte ich, mit der Botschaft des Libanon Kontakt aufzunehmen und dort Mithilfe zu erbitten. Telefonisch sind die Mitarbeiter jedoch NIE zu erreichen, sodass ich es auf dem Postweg versuchte. Ich verfasste mehrere Schreiben mit der höflichen Bitte um Unterstützung, was nötig ist, um einen Nationalpass zu erlangen. Ich habe bei 7 Schreiben nicht eine einzige Antwort bekommen! Ich würde auch dahin fahren, allerdings gibt es nur eine Botschaft und die befindet sich in Berlin, sprich in 650 km Entfernung. Und ich weiß nicht, ob man sich vorher anmelden muss und welche Unterlagen benötigt werden.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.02.2012 17:11:34

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

In Ordnung, das hilft mir (und Ihnen) schon weiter.

Die Kriterien für die Zumutbarkeit von Anstrengungen, einen ausländischen Pass zu erhalten, dürfen nicht allzu hoch angesetzt werden und den Anforderungen gleichgesetzt werden, die für die Ausstellung eines deutschen Passes gelten.

Unzumutbar ist ein längeres Zuwarten auf die Passausstellung, wenn sich diese erfahrungsgemäß verzögert und die notwendigen Unterlagen über Namen, Geburt etc. vorliegen, was hier schon erfüllt sein könnte.

Die Anwaltseinschaltung im Libanon war richtig, weil dieses von Ihnen verlangt werden kann (vgl. Urteil des VG Bremen vom 27.10.2008 - 4 K 432/06).

Nur muss auch erkannt werden, dass die erneute Einschaltung eines Rechtsanwalts wegen der hohen Kosten unzumutbar sein kann.

Verweisen Sie darauf und schreiben Sie die Botschaft in Berlin an.

Sollte dieses keinen Erfolg versprechen, liegt nach meiner ersten Einschätzung Unzumutbarkeit vor.

Ich hoffe, Ihnen damit schon weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

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Ungeklärte Staatsangehörigkeit | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-05-14
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Eine Antwort wie aus dem Bilderbuch! 23 Jahre lang hatte ich keine Möglichkeiten gesehen, dieses Problem aus der Welt zu schaffen, aber ich habe nun auf Unzumutbarkeit plädiert und siehe da - es hat geklappt! In den nächsten Tagen werde ich endlich eingebürgert und erhalte den Deutschen Personalausweis und natürlich dann auch die Deutsche Staatsangehörigkeit! Vielen, vielen, vielen Dank. Sie glauben gar nicht, wie sehr Sie mir weitergeholfen haben!

Stellungnahme vom Anwalt:
Wunderbar - das freut mich sehr dieses zu hören. Ich wünsche Ihnen alles Gute.


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