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Frage geschrieben am 22.04.2009 23:07:02

Unflexibles Umzugsunternehmen

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1265
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Abend,

Wir ziehen am Montag beruflich in die Nähe von Dortmund. Soweit war telefonisch alles klar mit unserem Umzugsunternehmen und ich wollte grade losfahren um den unterschriebenen Auftrag abzugeben da klingelt das Telefon und das Umzugsunternehmen ist dran. Der Herr sagt zu mir er wäre grade dabei die Halteverbotszone für Dortmund einzurichten und das würde nicht gehen weil an dem Tag bis um 13.00 Uhr dort Markt ist und das wir nun mit Mehrkosten von ca. 250,00 euro rechnen müßten. Die wollten um 4.00 Uhr morgens in Hamburg losfahren und um 8.00 Uhr dort sein und dadurch das jetzt Markt ist müßten wir diese Zeit extra zahlen.

Ich habe ihn gefragt ob es denn nicht möglich ist das die Leute erst um 13.00 Uhr dort ankommen und die Möbel liefern?
Ja, sagt er aber auch dann müßten wir diese Kosten tragen weil sie dann einen Möbelpacker dazu bestellen müßten und der kostet halt Geld.

Ich habe gesagt das ich damit nicht einverstanden bin und er wollte noch mal Rücksprache halten.

Wir legen das Telefon auf und ich rufe bei einem anderen Unternehmen an, schildere die Situation und bekomme zu hören das ist doch alles kein Problem das würden die hinkriegen.

Als das erste Unternehmen mich nochmal anrief und immernoch an seinem Standpunkt festhielt habe ich denen gesagt das ich nicht mehr mit denen zusammen umziehen möchte weil die zu unflexibel sind.

Da sagt mir der Mann das ich die Kosten zu tragen hätte für die einrichtung der Halteverbotszone für Hamburg die schon bestellt ist in höhe von 124,00 plus Steuer. Aber gestern morgen hätten die Schilder stehen müssen(vier Werktage vorher) und das war nicht der Fall. In meiner Wut habe ich gesagt er soll mir die Rechnung schicken aber nun frage ich mich warum ich soviel Geld bezahlen soll für etwas was nicht geleistet wurde vor allen Dingen hatte ich nicht unterschrieben.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus



Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 23.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 23.04.2009 00:32:04
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
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Sehr geehrte Fragende,

Sie haben unstreitig einen Vertrag mit dem Umzugsunternehmen geschlossen, sodass diese in der Regel auch einen Anspruch auf die gesamte Vergütung haben.

Sollten allerdings Mängel in der Vertragsausführung auftreten, so steht Ihnen ein Rücktrittrecht zu - und zwar nur nach den gesetzlich geregelten Bedingungen.

Das Rücktrittsrecht ist in §§ 323, 324 BGB normiert.

Gemäß §323 Abs. 1 BGB besteht nur das Recht zum Rücktritt, wenn
1. bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird und
2. Sie diesem angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt haben (am besten schriftlich) und
3. diese Frist erfolglos abgelaufen ist.

Diese Mahnung ist i.d.R. erforderlich.

Ausnahmen sind dabei lediglich in §323 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 BGB geregelt:

Nr. 1:endgültige und ernsthafte Leistungsverweigerung
Nr. 2: Festlegung eines bestimmten Termins oder Frist und keine Leistung zu diesem Termin oder innerhalb dieser Frist.
Nr. 3: besondere Umstände , die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

Auch §324 BGB würde die Fristsetzung erfordern und bezieht sich diesbezüglich auf §323 Abs. 1 und 2 BGB.

Ein Mahnung mit Fristsetzung haben Sie dem Unternehmen nicht erteilt.

Daher wäre jedoch nun fraglich, ob diese ggf. entbehrlich war.

Hier das Problem vielmehr in den auftretenden Problemen hinsichtlich des Marktes und zusätzlichen Kosten zu sehen. Jedoch hat das Umzugsunternehmen nicht die Leistung endgültig abgelehnt, sondern nur mehr Kosten gefordert, sodass hier schwer sich daraus eine Entbehrlichkeit der Fristsetzung herleiten ließe.

Eventuell ist fraglich, ob die Kosten nicht hätten vorher einkalkuliert werden können und Sie damit nicht rechnen mussten.

Allerdings scheint es mir, dass die Firma Sie aus dem Vertrag herausläst.

Um die Kosten - die bislang entstanden sind - kommen Sie jedoch nicht herum.

Außer Sie können nachweisen, dass diese nicht bzw. nicht so entstanden sind oder ggf. aufgrund der "Schlechtleistung" des Unternehmens entstanden sind.

Dies müsste im Einzelfall überprüft werden.

Sinnvoll wäre es, wenn Sie mir die AGBs und den Vertrag kurz zumailen, dann kann ich näheres dazu sagen und komme auf die Frage zurück.

Ich habe Ihnen eine Email geschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter









Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Unflexibles Umzugsunternehmen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-04-25
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Frau Dr. Seiter war mir in dieser Situation eine große hilfe. Ein riesiges DANKESCHÖN!!!!!!!


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