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Frage geschrieben am 21.09.2009 11:55:37

Unfallschaden in Holland

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1428
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Problem, mein Lebensgefährte hat in Holland einen Unfall gebaut zwar ohne weitere Beteiligte, aber unter Alkoholeinfluss ca. 0.8 bis 1,2 Promille. Der Wagen ist wahrscheinlich ein Totalschaden.

Mit welchem Ärger kann ich mit der Versicherung rechnen? Übernehmen die den Schaden oder muss er die Kosten selber tragen?

Die niederländische Polizei hat ihm vorort der Führerschein abgenommen. Dürfen die das?

Jetzt sagt ihm sein Arbeitgeber, das er wahrscheinlich der Führerschein für 6 Monate abgenommen wird. Wo wird das Verfahren den eröffnet, hier in Deutschland oder in der Niederlanden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 21.9.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 21.09.2009 14:36:02
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Auf Grund des Unfalls in Holland, wird auch dort das gerichtliche Verfahren geführt und somit ist auch die holländische Polizei grundsätzlich zur Abnahme des Führerscheins berechtigt.

Davon ausgehend, dass der Schaden nur an dem Fahrzeug des Fahrers war, darf ich folgendes mitteilen, Ob die Versicherung zur Leistung verpflichtet ist, ist abhängig vom genauen Wert der Alkoholkonzentration ab. Bei einem Wert von 1,1 oder darüber muss die Versicherung keinen Ersatz leisten. Bei einem Wert darunter ist es abhängig, ob der Unfall auf den Alkohol zurück zu führen ist Es obliegt dem Versicherten, die denkbare Möglichkeit eines alkoholunabhängigen Geschehensablaufs plausibel darzulegen. Im Streitfall muss ein unfallanalytisches Gutachten gefertigt werden.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Familienrecht

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Tel. für Rechtsberatung: 0 90 01277 59 1 (2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.09.2009 08:15:38

Sehr geehrte Frau Sperling,

vielen Dank für Information. Das hat uns schon etwas weiter gebracht.

Nun habe ich allerdings noch eine weitere Frage, mein Lebensgefährte hat vor 6 Jahren bereits schon mal den Führerschein verloren wegen Alkohol am Steuer (6 Monate Fahrverbot und Geldstrafe). Hat diese Vorfall aus Holland irgendwelche Nachwirkungen auch in Deutschland? Besser gesagt wird das an die deutschen Behörden weitergeleitet und wird er hier auch noch mal bestraft?

Vielen Dank nochmal.

Freundliche Grüsse


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.09.2009 10:29:45

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies hat keine Auswirkungen und eine Doppelbestrafung erfolgt nicht.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Unfallschaden in Holland | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-09-23
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