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Unfallgegner streitet Ort und Schuld ab


28.12.2005 22:12 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von




Sehr geehrte Damen und Herren,

Ein aus einer Supermarkteinfahrt ausbiegender PKW hat mir vor 2 Tagen die Vorfahrt genommen, wodurch es trotz Vollbremsung meinerseits zur Kollision und Schaden an der Front beider Autos kam. Er hat seine Schuld sofort eingesehen und mir seine Kontaktdaten aufgeschrieben. Fahrzeughalter ist die Lebensgefährtin. Zeugen oder Polizei gab es nicht.
Ich habe in meiner Werkstatt Digitalfotos machen lassen und damit sofort seine Versicherung kontaktiert, sowie meine informiert. Da ich in der Ausbildung bin, kann ich mir die Regulierung des Schadens nicht leisten und stehe nun ohne Auto da.

Er hat diesen Schaden jedoch selbst nicht gemeldet und bestreitet nun gegenüber seiner Versicherung den Ort des Unfalls, sowie die Schuld daran.

Kann mir die Versicherung aufgrund seines Abstreitens die Zahlung verweigern? Gibt es für mich noch eine Möglichkeit nachzuweisen, dass der Unfall tatsächlich an der Ausfahrt stattfand?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Schuld
Antwort vom
28.12.2005 | 22:46
Guten Abend,

das ist natürlich eine mißliche Situation. Das Verkehrsunfallrecht basiert auf einer Gefährdungshaftung, d.h., um Ihren eigenen Schaden ersetzt zu erhalten, müssen Sie beweisen, daß die Gegenseite sich verkehrswidrig verhalten hat, konkret also Ihnen die Vorfahrt genommen hat. Wenn Sie diesen Beweis nicht führen können, können Sie Ihre Ansprüche auch nicht durchsetzen.

Sie sollten vorsorglich Ihre Werkstatt konsultieren, ob anhand des Schadensbildes an dem Fahrzeug auf den Art des Zusammenstoßes geschlossen werden kann. Häufig läßt sich aus dem Schaden an beiden Fahrzeugen der Unfall und -z.B. bei Höhenunterschieden vor Ort insbesondere auch der Unfallort rekonstruieren. Hier kann es auch hilfreich sein, daß Sie den Unfall nachträglich bei der Polizei melden, damit von dem gegnerischen Fahrzeug noch vor einer etwaigen Reparatur Lichtbilder aufgenommen werden können.

Vielleicht hilft auch ein Aushang bzw. ein Aufruf durch die Polizei in der örtlichen Presse, damit sich ggf. noch Zeugen melden.

Wenn dies alles nicht hilft, werden Sie aber leider keine Möglichkeit haben, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de