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Frage geschrieben am 21.11.2006 15:02:00

Unfallflucht

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2429
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich bin gestern Abend, nachdem ich etwa 4 Weizen getrunken hatte, Auto gefahren und hatte einen Verkehrsunfall, als ich innerorts gegen ein Verkehrsschild gefahren bin. Der Schaden am Verkehrsschild beläuft sich auf etwa 300,00 €.

Ich habe etwa 20 Minuten gewartet und sodann per Handy meinen Anwalt angerufen. Er erschien einige Minuten später und teilte mit, dass ich wegfahren soll, was ich dann auch tat. Er setzte sich daraufhin mit der Polizei in Verbindung und meldete den Unfall, ohne meinen Namen zu nennen; er berief sich insoweit auf ein bestehendes Mandatsverhältnis. Heute Morgen erhielt ich von ihm die Nachricht, dass die Kosten für die Reparatur des Schildes von der Stadt an meinen Anwalt zur Zahlung aufgegeben werden und diese Kosten sodann von mir volständig bezahlt werden.

Besteht für mich Gefahr, dass ich eine Anzeige wegen Unfallflucht erhalte ?


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 21.11.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 21.11.2006 15:59:39
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

das Sie eine Anzeige wegen Unfallflucht erhalten, halte ich für unwahrscheinlich, da nach Ihrem Bericht die Polizei/Staatsanwaltschaft von Ihrer Identität keinerlei Kenntnis hat. Und wohl auch nicht erhalten wird.

Der Einzige, außer Ihnen, der von Ihrem Tun Kenntnis hat, ist der Kollege. Da dieser jedoch der Verschwiegenheitspflicht der anwaltlichen Berufordnung unterliegt darf er Dritten gegenüber keine Angaben über das machen was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt wird. D.h. auch nicht über Ihre Identität.

Damit dies auch so bleibt sollten Sie erwägen die Zahlungen an die Stadt nicht von Ihrem eigenen Konto auszuführen, sondern auch dies über den Kollegen zu veranlassen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76

www.RA-Bordasch.de


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