Unfallflucht
| 21.11.2006 15:02 |
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| in unter 2 Stunden
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich bin gestern Abend, nachdem ich etwa 4 Weizen getrunken hatte, Auto gefahren und hatte einen Verkehrsunfall, als ich innerorts gegen ein Verkehrsschild gefahren bin. Der Schaden am Verkehrsschild beläuft sich auf etwa 300,00 €.
Ich habe etwa 20 Minuten gewartet und sodann per Handy meinen Anwalt angerufen. Er erschien einige Minuten später und teilte mit, dass ich wegfahren soll, was ich dann auch tat. Er setzte sich daraufhin mit der Polizei in Verbindung und meldete den Unfall, ohne meinen Namen zu nennen; er berief sich insoweit auf ein bestehendes Mandatsverhältnis. Heute Morgen erhielt ich von ihm die Nachricht, dass die Kosten für die Reparatur des Schildes von der Stadt an meinen Anwalt zur Zahlung aufgegeben werden und diese Kosten sodann von mir volständig bezahlt werden.
Besteht für mich Gefahr, dass ich eine Anzeige wegen Unfallflucht erhalte ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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