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Unfallflucht?


11.02.2006 11:40 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von




Ich habe die Tage im langsamen Vorbeifahren ein stehendes Auto am Spiegel berühert (2-5kmh). Ich habe hinterher angehalten und mir die Spiegel angesehen. Ich konnte sowohl bei mir, als auch bei dem anderen Auto keinerlei Spuren am Spiegel feststellen. Hiernach habe ich vorsichtshalber die beiden anliegenden Häuser aufgesucht. Ich hab allerdings nicht den Besitzer des Fahrzeuges gefunden. Danach hab ich die weitere Suche aufgegeben und noch ein bischen gewartet. Ich hab mir nun nochmal beide Spiegel angesehen. Wieder konnte ich nichts entdecken. Danach bin ich nach Hause gefahren. War dieses nun Fahrerflucht? Wenn ja, was für Strafen erwarten mich? Und was ist, wenn ich trotz genauem Hinsehen eine kleine Schramme übersehen hab?
Antwort vom
11.02.2006 | 11:54
Sehr geehrter Ratsuchender,

da es anscheinend keine Schaden gab (und selbst dann, wenn Sie tatsächlich eine kleine Schramme übersehen haben), dürfte es sich um einen völlig belanglosen Unfall handeln, der die Bagatellgrenze unterschreitet. Insoweit ist dann schon kein Unfall im Sinne des § 142 StGB gegeben und eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht gegeben.

Ansonsten wird es darauf ankommen, wie lange Sie gewartet haben (Sie schreiben "ein bischen"). Erforderlich ist es, eine den Umständen angemessene Zeit zu warten. Was angemessen ist, ist nicht leicht zu beurteilen. Im Falle eines solchen "Miniunfalles" ohne erkennbaren Schaden dürften aber gute 15 Minuten durchaus ausreichend sein. Allerdings wäre es erforderlich gewesen, unverzüglich Ihre Unfallbeteiligung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Dies haben Sie offenbar unterlassen.

Fazit: Sofern kein oder nur unerheblicher Schaden entsanden ist (wovon nach Ihrer Schilderung auszugehen ist), liegt "Unfallflucht" schon tatbestandlich nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller 11.02.2006 | 19:51

Danke für die schnelle Beantwortung. Noch eine kurze Frage, was währe, wenn ich womöglich doch übersehen hätte, dass der Spiegel defekt ist? Ich hab zwar mehrmals nachgesehen und bei mir sind keinerlei Spuren einer Beschädigung zu sehen, aber man weis ja nie. Dann währe ja doch ein höherer Schaden eingetreten.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 13.02.2006 | 09:45

Sehr geehrter Ratsuchender,

dann kommt es - wie bereits angesprochen - darauf an, ob die sog. Bagatellgrenze überschritten ist. Diese wird jedoch quer durch die Rechtsprechung sehr unterschiedlich hoch angesetzt, und zwar etwa zwischen 25 und 50 Euro. Ist die Grenze überschritten, greift die Strafvorschrift tatbestandlich ein.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt