Frage geschrieben am 22.09.2009 18:23:54
Unfall? unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2010Letze Woche lief mir eine Frau gegen die Stoßstange meines Fahrzeugs (mein Fahrzeug stand auf einem Parkplatz, vordem entlang ein Gehweg verläuft - wer ein großes Auto hat, hängt unweigerlich vorne über). Ich wollte gerade Ausparken und war beim Einlenken, den Verkehr hinter mir und die nebenstehenden Fahrzeuge im Blick, da rechts neben mir ein Transporter so nah an meinem Fahrzeug stand daß ich nicht ohne weiteres nach hinten ausparken konnte und daß die Frau, die von rechts kam, mein Auto anscheinend nicht gesehen hat. Wir hatten Blickkontakt, ich dachte aber bei der Situation nicht an einen "Unfall" da ich meine , in dem Moment nicht gefahren zu sein und als ich sah, daß alles in Ordnung schien (sie stand gerade, hielt sich nicht das Bein oder ähnliches), hielt ich kurz inne und setzte meinen Ausparkvorgang fort und fuhr weiter. Ich bin wie gesagt in keinem Fall von einem Unfall ausgegangen, da sie meiner Meinung nach gegen mein Auto gelaufen ist und habe daher auch nicht an eine " Unfallflucht" gedacht, ich war mir ja keiner Schuld bewußt. Als ich zu Hause die Geschichte meinem Partener erzählte, gab er zu bedenken, daß die Frau das Ganze vielleicht anders sieht und mich anzeigt. Da ich nun unsicher wurde, habe ich der Polizei am selben Tag ein Schreiben gefaxt und kurz beschrieben, daß mir die Frau gegen das Auto lief und falls Sie sich an sie wenden sollte, habe ich meine Angaben hinterlegt.
Heute flattert mir ein Schreiben ins Haus: Vorladung als Beschuldiger ; Tatvorwurf Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung/ Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Ich habe das ganze nicht als Unfall eingeschätzt und bin natürlich daher weggefahren und das ja auch nicht mit quietschenden Reifen sondern habe mich augenscheinlich vom Wohlbefinden der Frau überzeugt. Wenn sich jemand verletzt, dann verhält er sich doch anders! Wenn ich das als Unfall angesehen hätte, wäre ich doch nicht. weggefahren, sondern ausgestiegen!
Die Anhörung ist erst Anfang Oktober, werde aber vorher wohl noch einen Anwalt aufsuchen. Nun meine Fragen: Wie wird sich meine Aussage auswirken, was droht mir schlimmstenfalls und was kann bei einem Disziplinarverfahren meines Arbeitgebers auf mich zukommen (ich bin Beamtin auf Lebenszeit und auf meinen Führerschein angewiesen)? Ich habe Angst, daß durch diese Sache mein ganzes Leben aus den Fugen gerät, obwohl ich doch wirklich kein Straftäter bin!
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 22.9.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 22.09.2009 18:48:03 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 269
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gern beantworte ich Ihre Anfrage anhand des geschilderten Sachverhaltes wie folgt:
Eingangs darf ich Sie insofern beruhigen, als sicher durch diesen Vorfall nicht Ihr Leben aus den Fugen geraten wird. Soviel Bedeutung dürfen Sie dem Fall nicht beimessen.
Sodann darf ich darauf hinweisen, dass Sie als Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens nicht verpflichtet sind, der Vorladung Folge zu leisten. Ich empfehle Ihnen auch dringend, sich nicht zum Vorfall vernehmen zu lassen. Dies darf Ihnen für das weitere Verfahren nicht nachteilig angelastet werden.
Sie sollten sich vielmehr anwaltlich vertreten lassen und der Polizei zunächst mitteilen lassen, dass Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen werden. Sodann wird der Anwalt ein Akteneinsichtsgesuch stellen und anschliessend die Vorwüfe mit Ihnen besprechen. Erst nach Akteneinsicht kann beurteilt werden, ob es sinnvoll ist, bereits im Ermittlungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben.
Mit einem Diszilinarverfahren ist nicht zu rechnen, da auch bereits mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht gerechnet werden kann ( selbstverständlich Ihre Schilderung als wahr unterstellt.)
In materieller Hinsicht müsste die Staatsanwaltschaft Ihnen nachweisen, dass sie sich vorsätzlich von einem Unfall entfernt haben, § 142 StGB .
Da Sie davon ausgegangen sind und es sich auch nach den Umständen so ausgesehen hat, dass überhaupt kein Schaden entstanden war, kann bereits schwerlich von einem Unfall ausgegangen werden. Ebensowenig von einem vorsätzlichen Entfernen von einem solchen.
Die Akteneinsicht erst wird zeigen, ob es eine Anzeige der Frau gibt und wie Sie den Sachverhalt geschildert hat.
Die Mitteilung an die Polizei war nicht unbedingt günstig, was im Nachhinein aber nicht weiterhilft. Sollte Ihnen wider Erwarten eine Unfallflucht nachgewiesen werden können, so wäre die Mitteilung an die Polizei zumindest als Strafmilderungsgrund anzurechnen.
Ich gehe davon aus, dass sie nicht einschlägig vorbestraft sind, so dass sie im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe im Falle einer Verurteilung zu rechnen hätten. Aufgrund der obigen Ausführungen schätze ich die Lage aber so ein, dass das Verfahren einzustellen sein wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen dieser Erstberatungsplattform einen ersten Überblick verschaffen.
Sofern Sie eine weitere Vertretung wünschen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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