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Unfall nach Fahrradsturz mit Alkoholkonsum


| 22.10.2008 11:09 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sven Kienhöfer


| in unter 2 Stunden

Hallo,

ich bin mit dem Fahrrad unter einer Straßenunterführung gestürzt, da dort viel nasses Laub lag und dies wie Schmierseife wirkte. Wir kamen von einer Feier und ich hatte während dieser Zeit 3 Bier getrunken. Nach dem Sturz wurde sofort die Rettung gerufen, da ich eine große Kopfplatzwunde hatte. Nach der Erstversorgung kam die Polizei, fotografierte die Stelle, das Laub und mein Fahrrad. Im Krankenhaus erschien die Polizei dann später und ich musste pusten, hatte dort 0,37, die Blutprobe, die daraufhin sofort verlangt wurde, ergab 0,8. Ich habe weder Dritte geschädigt noch Sachen. Was habe ich zu erwarten?

Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 138 weitere Antworten zum Thema:
Unfall
22.10.2008 | 11:51

Antwort

von

Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
143 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage gerne wie folgt beantworten:

Zu erst kann ich Sie einmal beruhigen.
Zwar gilt grundsätzlich folgendes: Fährt man alkoholisiert Rad, kann das auch Folgen für die Haftung haben: Hat sich ein Unfall unter Umständen ereignet, die ein nüchterner Radfahrer hätte meistern können, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für die relative Fahruntüchtigkeit und für deren Ursächlichkeit für den Unfall.

In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass seit langem die Rechtsprechung für das Fahren mit führerscheinfreien Mofas wie auch mit Fahrrädern Grenzwerte für die absolute Fahruntüchtigkeit festgelegt hat (z.B.: 1,6-1,7 Promille).

Eine Leistungsfreiheit des Unfallversicherers wegen Bewusstseinsstörung durch Trunkenheit besteht bei einem verunglückten Radfahrer auch erst ab einer BAK von 1,6 Promille.
Des weiteren gilt für den Führerschein folgendes:
Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird.

Sie sehen also, dass Sie glücklicherweise unter allen genannten relevanten Grenzen liegen. Sollte trotzdem ein Bußgeldbescheid kommen, sollten Sie diesen durch einen Rechtsanwalt vor Ort überprüfen lassen.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt



Bewertung des Fragestellers 2008-10-22 | 14:20


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2008-10-22
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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Waldstetten

143 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsrecht, Kaufrecht