Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 129 weitere Antworten zum Thema Unfall.
Ich hatte einen Unfall und habe dewegen bereits einen Anwalt beauftragt sich um mich zu kümmern. Ich bin jetzt jedoch unzufrieden mit dem Rechtsanwalt und möchte einen Neuen beauftragen! Auch weil der Unfallvorgang anders lief als es der Rechtsanwalt ausgeschrieben hat. Dem nach soll ich in einen LKW reingefahren sein, jedoch war ich nicht einmal am Ufallsort in Secktbach gewesen an diesem Tag! Ich war stattdessen in Bornheim und wurde seitlich von einem Polizeiauto angefahren. Ich habe den Unfall nicht einmal mitbekommen weil ich weggenommen wurde kurz vor dem Aufstoß auf das Polizeiauto! Nur wo ich da war weis ich noch und das ich kurz danach wach wurde! Ich erzähle die ganze Geschichte sobald ich einen Anwalt finde der sich hierfür Interessiert! Ich möchte ausserdem von der Versicherung mehr geld sehen als der Rechtsanwalt mir zusagte! Ich stelle mir vor, dass ich eine lebenslange Rente bekomme weil ich nicht mehr Arbeiten kann und 500.000 Euro als Schadensersatz! Bitte Melden Sie sich bei mir!
Mit freundlichsten Grüßen
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 9.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 09.07.2009 15:53:10 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Kaiserstr. 50, 60329 Frankfurt, Tel: 069/2400459-00, Fax: 069/2400459-11
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Zu der Frage der Tätigkeit des Kollegen kann ich aufgrund der bisher vorliegenden Angaben leider nicht viel sagen. Ich gehe jedoch davon aus, dass der tatsächliche Unfallhergang rekonstruierbar sein sollte.
Zu Ihren weiteren Fragen bzw. Vorstellung bezüglich Rente und Schmerzensgeld kann ich Ihnen mitteilen, dass bei schweren Dauerschäden, wie sie bei Ihnen vorliegen dürften, ein Anspruch auf sogenannte Schmerzensgeldrente besteht. Zur Frage der Höhe des von Ihnen gewünschten Schmerzensgeldes halte ich es für unseriös hier bereits eine Aussage zu treffen, da dies sehr stark von den erlittenen Verletzungen abhängt. Die von Ihnen genannte Summe wurde jedenfalls bereits ausgeurteilt, ob dies in Ihrem Fall tatsächlich auch der Fall sein kann bzw. wird, kann ich jedoch erst nach Überprüfung der Angelegenheit feststellen.
Gerne können wir die Angelegenheit bei einem persönlichen Gespräch besprechen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe
mit besten Grüßen
Oliver Kranz
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