Unfall in der Stadt / Vorfahrt
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Herr Anwalt, sehr geehrte Frau Anwältin,
folgender Sachverhalt:
Ich befand mich auf einer Vorfahrtsstraße (50) und nährte mich einer Seitenstraße(30-Zone). Die Seitenstraße ist zusätzlich höher gelegen als die Vorfahrtsstraße und in den ersten 10m mit Kopfsteinpflaster ausgestattet. Beide Straßen sind also nicht eben zu einander. Die Vorfahrtsstraße ist zweispurig (Straße mit Straßenbahn) bis zur Ampel (Fußgängerübergang). Die Seitenstraße befindet sich ca. 10m vor dieser Ampel. Wetter: Leichter Regen, nasse Fahrbahn. Ich nährte mich also dieser Seitenstraße und sah, dass ein PKW auf der Seitenstraße stand.
Auf meiner Gegenfahrbahn stand ein LKW welcher in diese Seitenstraße fahren wollte. Mein Hauptaugenmerk galt dabei dem LKW und der Ampel bzw. möglichen Fußgängern.
Als ich noch ca. 5m von der Seitenstraße entfernt war, zog der PKW plötzlich nach links rüber. Ich machte eine Vollbremsung und versuchte soweit es ging nach links auszuscheren. Ganz nach links konnte ich nicht, da ja dort der LKW stand. Der gegnerische PKW fuhr indes weiter auf die Mitte der Fahrbahn zu, so dass es zum Unfall kam. Dieser traf mich am rechten Vorderrad (Front unbeschädigt)
Laut seiner Aussage, stand dieser bereits fast auf der Mitte beider Fahrbahnen. Dies ist jedoch widersprüchlich, da ich sonst a) generell den PKW in Hauptaugenmerk hätte, b) ich dann früher abgebremst hätte und c) ich ihm dann frontal in seine Seite gefahren wäre. Der Unfallgegner wollte lt. seiner Aussage wenden (wie normalerweise nur LKW’s wenden). Was ich mir vorstellen könnte ist, dass der LKW Fahrer in vorgelassen hat, dass dieser wenden kann nur habe dieser halt nicht nach links gesehen bevor er zum Wenden ansetzte.
Laut Polizeiaussage Vor-Ort, welche die Aussagen uns beider aufgenommen hat, müsse dieser wohl mit 2 Strafanzeigen rechnen, einmal die Missachtung der Vorfahrt und einmal die Missachtung des fließenden Verkehrs. Zeugen gab es keine. (LKW Fahrer war leider schon weg)
Jetzt habe ich eine Schadensanzeige des Unfallgegners (durch seinen Gutachter) bekommen. Zeitgleich habe ich selbst eine Schadensanzeige bei seiner Versicherung eingereicht.
Kann sich der Unfallgegner hier irgendwie herausreden? Wie ist diese Reaktion zu bewerten? Allein die Art und Form des Schadens müsste eigentlich ausreichend sein. Hinzukommen dann noch die 2 möglichen Strafanzeigen.
Vielen Dank im Voraus.









