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Unfall Versicherungsschutz


| 06.06.2005 09:38 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von




Sehr geehrte Rechtsberatung,

ich habe vor ein paar Tagen einen Unfall mit meinem PKW ghabt und bräuchte eine Information, ob es hier Probleme mit meinem Versicherer(PKW Haftpflicht, Diensthaftpflicht) geben könnte, bzgl. der Unfallverursachung!

Unfallhergang: Vor der Einfahrt in eine Tiefgarage (Bürogebäude mit ca 50 Stellplätzen) bin ich vor heraufbewegen des Rolltores, welches sich am Eingang der Garage befindet und mittels Schlüsselschalter geöffnet wird, mit dem Fuß von der Kupplung meines Pkw´s gerutscht. Der Wagen hat sich vorwärts bewegt und ist in das Rolltor hineingefahren. Das Rolltor ist aus der Verankerung gehoben worden und auf mein Auto heruntergestürtzt. Ich habe mich im inneren des Pkw zur Beifahrerseite hingeworfen, aus Angst, das Tor würde das Dach des Pkw eindrücken. Der Wagen hat sich anschließénd ein kleines Stück weiterbewegt, ist auf der folgenden Schräge (Einfahrt-Tiefgeschoss) beschleunigt und an der nächsten Wand (frontal mit ca 30 km/h in die Ecke einer vorstehenden Wand)in ca. 15 m Entfernung zum Stehen gekommen.Ich weiß nicht mehr, ob ich in der Phase zwischen eigenem "hinwerfen" und zum Stehen kommen des Fahrzeuges noch die Kupplung getreten habe oder ob ich versehentlich den Schaltknüppel (Schaltgetriebe)in den Leerlauf geschlagen habe. Daher kann ich zum unkontrolierten Beschleunigen (durch die Schräge)des Fahrzeuges - Hergang...- keine Angaben machen.
Personenschaden keiner, Sachschaden am Rolltor ca. 7000 Euro. Schaden am Pkw 7400 Euro (90% Totalschaden).

Polizei war nicht am Ort, da Privatgelände.

Für den Schden am Pkw müsste ein Dienstreisehaftpflichtversicherer eintreten (Arbeitgeber-Dienstfahrt). Für das Rolltor meine Pkw-Haftplicht.

Bestehen Versicherungsrechtliche Bedenken bzgl. Kostenübernahme, Fahrlässigkeit?

Vielen Dank!
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Unfall
Antwort vom
06.06.2005 | 09:52
Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst brauchen Sie sich keine Gedanken bezüglich der Kostenübernahme für den Fremdschaden durch Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung zu machen. Diese MUSS die Schadenregulierung vornehmen. Hintergrund der Versicherungspflicht ist gerade, dass ein Geschädigter für durch das versicherte KFZ verursachte Schäden durch die Versicherung entschädigt wird.

Eine andere Frage ist lediglich das Innenverhältnis zwischen Ihnen und dem Versicherer, also die Frage, inwieweit der Versicherer bei Ihnen Rückgriff nehmen kann. Dies ist zunächst der Fall bei vorsätzlicher Schadensverursachung, was bei Ihnen vorliegend aber ausscheidet. Bleibt allenflls der Vorwurf der grob fahrlässigen Verursachung, da Sie nicht ausgekuppelt haben. Hierzu kann ich aber nichts abschließendes sagen, da ich die Bedingungen Ihrer Versicherung nicht kenne. Diese sind recht inhomogen, da die Versicherer Ihre Bedingungen seit 1994 recht frei gestalten können. Grundsätzlich vermag ich aber kein grob fahrlässiges Verhalten zu sehen. Insbesondere auch nicht für den weiteren Schadensverlauf, da Sie sich in einer bedrohlichen Ausnahmesituation befanden, in der keine rein rationale und kontrollierte Verhaltensweise mehr gefordert werden kann.

Dies gilt sinngemäß auch für Ihren eigenen Schaden. Auch hier wird es aber auf die genauen Versicherungsbedingungen ankommen. Für beied Versicherer wird es darüber hinaus auf den genauen Schadenshergang ankommen. Inwieweit und mit welchem Ergebnis die Versicherungen hierzu - z.B. durch Sachverständigengutachten - ermitteln werden, vermag ich leider nicht vorauszusagen, da die Versicherer hier sehr unterschiedliche Praxis haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen trotzdem zunächst weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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