Frage geschrieben am 01.09.2010 01:45:10
Unfall, keine Daten vom Gegner.
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 928meine Frau hat im März ein Neufahrzeug geleast. Im Zuge des Leasingvertrages wurde dann auch die Versicherung incl. Vollkasko abgeschlossen. Der Betrag wird von der finanzierenden Autobank mit eingezogen.
Nun hatte sie heute abend einen Unfall. Wir wohnen an einer zweipurigen Ortsstraße, und müssen, um auf das gemietete Grundstück zu kommen, rückwärts in die Einfahrt fahren, damit wir vorwärts wieder aus der Einfahrt kommen. Meine Frau blinkte also rechts, und fuhr ein Stück an der Einfahrt vorbei, legte den Rückwärtsgang ein, und setzte dann zurück, um in die Einfahrt zu kommen. Ein nachfolgener PKW-Fahrer versuchte bei dieser Gelegenheit zu überholen, und kollidierte dann mit dem Fzg. meiner Frau.
Die Tür auf der Fahrerseite (Cabrio, 2-türig) wurde dabei eingedellt, und leicht verzogen (tür schließt nur durch anheben und sanfte Gewalt.)
Nun hat sie allerdings den größten Fehler gemacht. Sie war durch den Unfall so geschockt, dass sie dem Fahrer sagte, dass es ihr Fehler gewesen wäre, und hat ihm unsere Telefonnummer gegeben. Von ihm hat sie nicht einmal das Kennzeichen. Der Gegner ist uns also im Prinzip völlig unbekannt. Er meinte anscheinend, dass es nicht sein Fzg. wäre, und der Schaden nicht allzu groß, weshalb er davon ausginge, dass keine Regressforderung auf sie zukomme.
Meiner Ansicht nach hat der Gegner den Unfall zumindest mit-, wenn nicht sogar selbst verschuldet. Überholen bei unklarer Verkehrslage. Der Gegner will sich angeblich morgen bei uns telefonisch melden. Ich gehe davon aus, dass wir von dem nichts mehr hören, da er sicherlich selbst weiss, dass er zumindest eine Mitschuld trägt.
Hier nun mein Fragen:
1. Wenn ich den Schaden nun so der Vollkaskoversicherung melde, kann diese dann durch das nichtvorhandensein einer gegnerischen Adresse die Schadensregulierung ablehnen? Wir wissen ja nichts zu dem Unfallgegener.
2. Welches Vogehen würden Sie empfehlen?
Mit freundlichen Grüßen
Der Fragesteller.
