Frau M ist Mieterin von V. Frau M ist Sozialhilfeempfängerin, drogenabhängig und wird mit ihren Kindern durch den sozialen Dienst des diakonischen Werkes betreut. V ist Gesellschafter einer GbR. Ohne das bestehende Mietverhältnis zu kündigen zieht Frau M zu ihren Freund, den sie später heiraten wird. Den Auszug von Frau M bemerkt V erst nach dem zwei aufeinanderfolgende Mietzahlungen nicht geleistet wurden. V kündigt daraufhin M fristlos. Die Wohnungs- und Garagenschlüssel schickt Frau M postalisch an V unter Angabe Ihrer neuen Anschrift. Nach der Öffnung der Wohnung wurde diese in einem als völlig verwahrlost zu bezeichnenden Zustand aufgefunden. Neben den hygienischen Verhältnissen wurde auch jede Menge Unrat, Möbel Haushaltsgeräte, private Unterlagen und hochwertiges Kinderspielzeug zurückgelassen. V forderte Frau M mit Einwurfeinschreiben zur vollständigen Räumung der Wohnung und Garage innerhalb einer Frist von 14 Tagen auf und wies weiterhin darauf hin, dass die Räumungskosten zulasten von Frau M gehen. Als die Frist fruchtlos verstrichen war, begann V mit der Räumung der Wohnung und Garage. Hierbei fielen V die vollständigen Kontodaten (Kontonummer, Bankleitzahl, Onlinebanking-PIN sowie die dazugehörige TAN-Liste) von Frau M in die Hände. Über die ausstehenden Mietzahlungen hatte V zwischenzeitlich einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid vorliegen, den er vollstrecken ließ. Die Vollstreckung ins bewegliche Vermögen von Frau M verlief fruchtlos; nach Ihrer Verhaftung gab Frau M die EV ab. Nach dem ganzen Ärger, drei Bier und zwei Gläsern Weinbrand fasste V den Entschluss, sich von dem Konto von M einen Einmalbetrag von 20 € auf das Gesellschaftskonto zu überweisen und stellte beginnend ab dem kommenden Monat darüber hinaus einen Dauerüberweisungsauftrag in Höhe von 10,00 € ein. V wurden so zwischenzeitlich 40 € auf dem Konto der Gesellschaft gutgeschrieben, die er auf den vorliegenden Vollstreckungsbescheid anrechnete.
Nennen und begründen Sie in Form eines Kurzgutachtens die gegen V anzuwendenden (Straf-)Normen und die zivilrechtliche Ansprüche von Frau M gegen V.
-- Einsatz geändert am 05.02.2011 19:33:03
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Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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