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Hallo, ich habe vor 10 Tagen einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. 6 Tage später ist mir am Fahrzeug an erheblicher Mangel aufgefallen (Steuergerät defekt) und ich habe das Fahrzeug zum Händler zurück gebracht um Ihm das Recht auf Nachbesserung zu geben. Nach 4 Tagen habe ich das Fahrzeug unrepariert zurück bekommen und mit über 400 KM mehr Laufleistung auf dem Tacho. Bei meiner Nachfrage wer denn die 400 KM auf mein Fahrzeug gefahren hat und wieso bekam ich nur die Antwort dass ein Freund des Sohnes ein mal mit dem Fahrzeug fahren wollte. Ich habe dazu nie meine Erlaubnis gegeben und würde jetzt gerne wissen was ich gegen eine solche Unverschämtheit machen kann.Antwort geschrieben am 21.01.2011 16:52:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
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Sie können für die unerlaubte Nutzung Schadensersatz beanspruchen. In der Höhe bemisst sich der Schadensersatz nach der Abnutzung von Reifen, Motor usw.
Im Prozess wird der Schaden geschätzt (§ 287 ZPO). Als Maßstab dürfte eine Pauschale von ca. 0,25 bis 0,30 EUR/km anzusetzen sein. In dieser Größenordnung bewegen sich jedenfalls die gesetzgeberischen Vorstellungen, beispielsweise in § 5 Abs. 2 JVEG oder Ziff. 7003 VV RVG. Es ergibt sich demnach ein Betrag von 100,00-120,00 EUR.
Anspruchsgegner sind sowohl der Händler, der eine vertragliche Schutzpflicht verletzt hat (§§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB), also auch der Fahrer persönlich, sofern dieser wusste oder wissen musste, dass es sich um ein Kundenfahrzeug handelte (§ 823 BGB).
Den Händler sollten Sie zunächst schriftlich und unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.
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