Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
| 19.09.2009 10:48 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
Herr K. hat in dem Ort B. seinen "Oldtimer" abgemeldet und auf dem Grundstück seiner Eltern abgestellt. In dem Fahrzeug wurden die Flüssigkeiten nicht abgelassen, die Autobatterie jedoch entfernt, ausserdem stand das Fahrezeug auf einer Schotterfläche. Das Fahrzeug verliert keine Flüssigkeiten und ist auch in einem passablen Zustand (kein Schrott).
In den Zwei Jahren in dennen Herr. K. das Fahrzeug dort abgestellt hatte, immer mit Hinblick auf eine Restauration, meldeten sich einige Leute die das Fahrezeug gerne kaufen wollten. Er lehnte dies jedoch immer ab.
Zwei Wochen später ging bei der Polizei eine anonyme Beschwerde ein. Daraufhin besuchte die Polizei das Elternhaus und forderte die Aushändigung des Fahrzeugbriefes und der Fahrzeugschlüssel, bekam diese jedoch nicht.
Kurze Zeit später ging bei Herr K. ein Schreiben vom Ordnungsamt ein, mit der Aufforderung zur Ensorgung und Entfernung des "Schrottfahrzeugs". Herr K. fuhr zu seinen Eltern um das Fahrzeug zu entfernen. Bei einer zufälligen Polizeikontrolle auf der Autobahn erfuhr er erst durch die Beamten, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Umgang mit Gefährlichen Abfällen läuft.
Er entfernte das Fahrzeug fristgerecht und informierte das zuständige Ordnungsamt schriftlich. Er stellte das Fahrzeug auf befestigtem Boden in der Garage seiner Eltern ab.
Wenige Tage später wurde eine Durchsuchung durchgeführt, in dem die Polizei Beweisfotos des Fahrzeugs machte und dem Auto Flüssigkeiten entnahm. Die Polizei händigte den Eltern vom Amtsgericht den Beschluss aus, in dem Herr K. auch mitgeteilt wurde das gegen ihn ermittelt wird.
Bis zu diesem Zeitpunkt erhielt Herr K. kein einziges Schreiben in dem er Informiert wurde das eine Anzeige gegen ihn vorliegt. Wäre er durch seine Eltern nicht Informiert worden, hätte Herr K. von alle dem nichts mitbekommen.
Zwei Monate später folgt nun ein Schreiben in dem steht, dass ein
Ermittlungverfahren gegen Herr. K. geführt wird das folgende Beschuldigung zum Gegenstand hat: Unerlaubter Umgang mit Gefährlichen Abfällen. Nun wird ihm Gelegnheit gegeben dazu stellung zu nehmen.
Hier nun die Fragen:
Wie kann Herr K. darauf reagieren bzw. wie sieht eine solche Stellungnahme aus?
Ist das alles Rechtens so?
Mit welcher Strafe muss Herr K. schlimmstenfalls rechnen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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