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Frage geschrieben am 20.08.2009 13:18:39

Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen (Rasch Rechtsanwälte)

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 13680
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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.8.2009 erhielt ich von Ra Rasch einen Brief.
Gegenstand: Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten, durch die unerlaubte Verwertung eines Musikalbums.
Gefordert wurden: Unterlassungserklärung + Ersatzansprüche. Bestehend aus Gerichtliches Anordnungsverfahren + Ermittlung = 300€.
Durch Abmahnungsverfahren verursachte Rechtsanwaltgebühren trotz geringem Streitwert 1980,40€.
Weiter kommt nach Meinung Ra Rasch § 97 a Abs. 2 UrhG keine Beschränkung in Betracht, da das Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG gezeigt hat, dass zum Zeitpunkt der Straftat dass das heruntergeladene Musikalbum 20 weiteren Personen verfügbar gemacht wurde. Dies soll Grund genug sein, dass es sich um eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handelt.
Zu keinem Zeitpunkt war eine Rechtsverletzung im gewerblichem Ausmaß von mit beabsichtigt. Das Album wurde weder auf CD kopiert, noch sonst wie vertrieben. Nach Vollendigung des Downloads wurde das Album von mir unverzüglich aus dem Bittorrent-Client entfernt um somit keine weitere Verfügbarkeit zu garantieren. Mir ist bekannt, dass durch den Download gleichzeitig eine Verfügbarkeit an Dritte möglich ist, jedoch war es gleichzeitig nicht von mir zu verhindern, ein gewerbliches Ausmaß war sowieso nie meine Absicht.
Gibt es eine Möglichkeit, die Ablehnung von § 97 a Abs. 2 UrhG zu widerlegen und somit klar zu machen, dass es sich lediglich um eine Kopie für den privaten Gebrauch handelte?


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Diese Antwort ist vom 20.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 20.08.2009 14:05:20
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
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