Unerlaubte Nutzung meines Namens
| 16.01.2007 11:10 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrtes Anwaltsteam,
in nachfolgender Angelegenheit benötige ich Ihre fachkundige Beratung:
Altersbedingt und auch aus Gründen persönlicher Differenzen mit meiner damaligen Mitgesellschafterin, schied ich vor 5 Jahren als Geschäftsführer meiner Firma aus. Nachfolgerin wurde meine Mitgesellschafterin, die sich per Vertrag dazu verpflichtete, auf eine Weiternutzung meines Familiennamens als Teil des Firmennamens zu verzichten.
Im Februar 2005 wurde die Firma aufgelöst und meine ehemalige Geschäftspartnerin machte sich als Ich-AG unter anderem Firmennamen in der gleichen Branche selbständig.
Im Herbst vergangenen Jahres erhielt ich zufälligerweise Kenntnis davon, dass in diversen Auskunftsseiten im Internet und bei Telefonauskunftsdiensten unter der Anschrift des neu gegründeten Büros ebenfalls meine nicht mehr existente Firma unter Angabe des vollen Firmennamens (also incl. meines Familiennamens) eingetragen ist. Das heisst: unter der Anschrift und Bezeichnung der neuen Firma mit eigener Telefonnummer taucht gleichzeitig die aufgelöste Firma mit vollem Namen und ehemaliger Firmentelefonnummer auf.
Basierend auf dem vertraglich vereinbarten Verzicht auf die weiterführende Nutzung meines Namens bat ich meine ehem. Geschäftspartnerin schriftlich, eine Löschung dieser Einträge zu veranlassen. Als dies ohne Reaktion blieb und mir der rechtliche Aspekt der Angelegenheit nicht klar war, nahm ich die Hilfe eines Anwalts in Anspruch.
Dieser formulierte eine schriftliche Abmahnung und räumte der Gegenseite eine Frist ein, in der die Löschung der beanstandeten Einträge veranlasst werden sollte.
Daraus hat sich zwischenzeitlich ein Hin und Her an Schriftverkehr entwickelt, der wie folgt zusammengefasst werden kann: die Gegenseite bestreitet eine Verantwortlichkeit für diese Einträge und stellt fest, dass diese auf Veranlassung der Telekom (obwohl es sich um eine o2-Nummer handelt) zustande gekommen wären. Daraus abgeleitet ist meiner ehem. Geschäftspartnerin auch kein Vergehen nachzuweisen und mein Begehren wurde mit der Bemerkung abgewiesen, dass ich mich doch – falls mir diese Einträge nicht passen würden – selbst um deren Löschung kümmern könne.
Mittlerweile habe ich den Eindruck, dass sich mein Anwalt nicht mehr ganz sicher fühlt, was die Rechtslage betrifft.
Können Sie vielleicht etwas „Licht ins Dunkel" bringen ?
Kann sich die Gegenseite mit der simplen Behauptung, für die Inhalte von Einträgen auf Auskunftsseiten wäre die Telekom verantwortlich, aus der Verantwortung stehlen ?
Wenn dem so ist, hätte meine ehem. Geschäftspartnerin bei der Weiternutzung und Ummeldung der ehemaligen Firmentelefonnummer auf ihre neue Anschrift, nicht darauf achten müssen, dass der Firmenname mit meinen Namen nicht weitergegeben wird (zumal sie sich dazu ja verpflichtet hat) ?
Laut Auskunft der Telekom kann eine Löschung von Einträgen nicht von Dritten, sondern nur vom Nummern-Inhaber in Auftrag gegeben werden. Ausgehend von der Weigerung der Gegenseite, hier aktiv zu werden: muss ich akzeptieren, dass damit gegen meinen Willen mit meinem Namen weiterhin Werbung gemacht wird ?
Freundliche Grüße









