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Unerlaubte Nutzung meines Namens


| 16.01.2007 11:10 |
Preis: ***,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Martin P. Freisler


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrtes Anwaltsteam,

in nachfolgender Angelegenheit benötige ich Ihre fachkundige Beratung:
Altersbedingt und auch aus Gründen persönlicher Differenzen mit meiner damaligen Mitgesellschafterin, schied ich vor 5 Jahren als Geschäftsführer meiner Firma aus. Nachfolgerin wurde meine Mitgesellschafterin, die sich per Vertrag dazu verpflichtete, auf eine Weiternutzung meines Familiennamens als Teil des Firmennamens zu verzichten.
Im Februar 2005 wurde die Firma aufgelöst und meine ehemalige Geschäftspartnerin machte sich als Ich-AG unter anderem Firmennamen in der gleichen Branche selbständig.

Im Herbst vergangenen Jahres erhielt ich zufälligerweise Kenntnis davon, dass in diversen Auskunftsseiten im Internet und bei Telefonauskunftsdiensten unter der Anschrift des neu gegründeten Büros ebenfalls meine nicht mehr existente Firma unter Angabe des vollen Firmennamens (also incl. meines Familiennamens) eingetragen ist. Das heisst: unter der Anschrift und Bezeichnung der neuen Firma mit eigener Telefonnummer taucht gleichzeitig die aufgelöste Firma mit vollem Namen und ehemaliger Firmentelefonnummer auf.

Basierend auf dem vertraglich vereinbarten Verzicht auf die weiterführende Nutzung meines Namens bat ich meine ehem. Geschäftspartnerin schriftlich, eine Löschung dieser Einträge zu veranlassen. Als dies ohne Reaktion blieb und mir der rechtliche Aspekt der Angelegenheit nicht klar war, nahm ich die Hilfe eines Anwalts in Anspruch.
Dieser formulierte eine schriftliche Abmahnung und räumte der Gegenseite eine Frist ein, in der die Löschung der beanstandeten Einträge veranlasst werden sollte.
Daraus hat sich zwischenzeitlich ein Hin und Her an Schriftverkehr entwickelt, der wie folgt zusammengefasst werden kann: die Gegenseite bestreitet eine Verantwortlichkeit für diese Einträge und stellt fest, dass diese auf Veranlassung der Telekom (obwohl es sich um eine o2-Nummer handelt) zustande gekommen wären. Daraus abgeleitet ist meiner ehem. Geschäftspartnerin auch kein Vergehen nachzuweisen und mein Begehren wurde mit der Bemerkung abgewiesen, dass ich mich doch – falls mir diese Einträge nicht passen würden – selbst um deren Löschung kümmern könne.

Mittlerweile habe ich den Eindruck, dass sich mein Anwalt nicht mehr ganz sicher fühlt, was die Rechtslage betrifft.
Können Sie vielleicht etwas „Licht ins Dunkel" bringen ?
Kann sich die Gegenseite mit der simplen Behauptung, für die Inhalte von Einträgen auf Auskunftsseiten wäre die Telekom verantwortlich, aus der Verantwortung stehlen ?

Wenn dem so ist, hätte meine ehem. Geschäftspartnerin bei der Weiternutzung und Ummeldung der ehemaligen Firmentelefonnummer auf ihre neue Anschrift, nicht darauf achten müssen, dass der Firmenname mit meinen Namen nicht weitergegeben wird (zumal sie sich dazu ja verpflichtet hat) ?

Laut Auskunft der Telekom kann eine Löschung von Einträgen nicht von Dritten, sondern nur vom Nummern-Inhaber in Auftrag gegeben werden. Ausgehend von der Weigerung der Gegenseite, hier aktiv zu werden: muss ich akzeptieren, dass damit gegen meinen Willen mit meinem Namen weiterhin Werbung gemacht wird ?

Freundliche Grüße
16.01.2007 | 12:04

Antwort

von

Rechtsanwalt Martin P. Freisler
241 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

aufgrund des von Ihnen dargelegten Sachverhaltes und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:

Für die Verletzung Ihrer Rechte ist die Gegenseite dann verantwortlich, wenn Sie als Störer gilt. Als Störer gilt unter anderem derjenige, dessen Verhalten die Beeinträchtigung (mit) verursacht hat. Dies kann sowohl in der Form einer unmittelbaren Verursachung vorliegen, als auch z.B. als mittelbarer Störer, d.h. die Beeinträchtigung wurde durch die Handlung eines Dritten adäquat kausal durch die Gegenseite verursacht. Des Weiteren ist Störer der Zustandsstörer, d.h. der Eigentümer/Besitzer/Verfügungsbefugter einer Sache, von der die Beeinträchtigung ausgeht.

Sie beziehen sich vorliegend auf Internetauskunftseinträgen und Telefonauskunftsdiensten. Die Telekom bezieht Ihre Daten grundsätzlich aus den Angaben bei Beauftragung des Anschlusses und ggf. folgenden Änderungsaufträgen. Die Sie schildern, dass die neue Firma eine neue Telefonnummer besitzt und der alte Name in dieser Anzeige direkt darunter steht, spricht der Sachverhalt meines Erachtens ausreichend dafür, dass dies durch die Gegenseite veranlasst wurde. Damit ist Sie auch zur Beseitigung verantwortlich. Bei einer eigenen Verantwortlichkeit kann sich die Gegenseite nicht darauf berufen, dass eventuell auch Dritte für die Beseitigung verantwortlich wären.

Leider ist dies für die diversen Internet-Branchenbücher usw. nicht pauschal zu beantworten. Für die Fälle, in denen jedoch für ein Listing ein eigener Account erforderlich ist, und die Daten nicht nur von Dritter Seite abgefragt und benutzt werden, ist ebenfalls von einer Veranlassung durch die Gegenseite auszugehen, da andernfalls ein Eintrag nicht erfolgt wäre. Bei einer Abfrage von Dritter Seite kommt es darauf an, ob der Dritte die Daten wiederum durch die Gegenseite oder deren Veranlassung erlang hat.

Jedenfalls werden Sie aufgrund der außergerichtlichen Weigerung ggf. nicht darum herumkommen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ich hoffe, dass Ihre Fragen in meinen Ausführungen zufrieden stellend beantwortet wurden und Ihnen eine erste Orientierung gegeben werden konnte. Andernfalls darf ich Sie auf die Möglichkeit einer für Sie kostenlosen Nachfrage hinweisen. Gerne stehe ich Ihnen bei der weiteren Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -

http://www.ra-freisler.de
http://www.kanzlei-medizinrecht.net




Rechtsanwalt
Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz

Tel.: 06131 / 333 16 70
Fax: 06131 / 333 16 72

Internet: www.ra-freisler.de
eMail: mail @ ra-freisler.de

www.kanzlei-medizinrecht.net

Bewertung des Fragestellers 2010-09-15 | 09:20


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