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Frage geschrieben am 12.01.2012 12:30:49

Unerlaubte Nutzung meines Grundstücks durch meinen Nachbarn

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1303
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Sehr geehrte Damen und Herren,

das, an das mir und fünf anderen Parteien gehörende Hofgrundstück, grenzende
Grundstück (ein seit Jahren Leerstehendes Gasthaus mit Scheune) gehört der Gemeinde.
Um an der mittlerweile Abbruchreifen Scheune kleinere Sanierungsarbeiten durch-
zuführen benutzt die Gemeinde oder von Ihr beauftragte Unternehmen immer wieder mal
ohne jegliche Vorankündigung und auch ohne sich eine Erlaubnis unser Grundstück zu nutzen, einzuholen unser Grundstück. Konkret sieht das ganze dann etwa so aus: Zu einer beliebigen Uhrzeit wird mitten in unserer Einfahrt ein sog. Steiger aufgebaut und damit die Zufahrt zu unseren Garagen und auch die Feuerwehrzufahrt zu den hinten liegenden Wohnhäusern versperrt. Außerdem liegt eine Beschädigung des Hofbelags im Rahmen des möglichen. Nun liegt es nicht in meinem Interesse diese Arbeiten zu verhindern, aber ich würde doch ganz gerne vorher informiert werden wann und in welchem Umfang Behinderungen auftreten können und hätte auch ganz gerne die Haftungsfrage geklärt.
Zu welcher Vorgehensweise würden Sie mir raten, ohne dass ich gleich mit Kanonen nach Spatzen schießen muss.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 12.01.2012 13:37:21
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal ist zu Fragen, ob es ein im Ihrem Grundbuch eingetragenes Wegerecht für die Gemeinde gibt.

Sollte dies nicht der Fall sein , ist die Gemeinde nicht berechtigt (außer im Falle der Gefahr im Verzug, welche hier jedoch nicht vorliegt (z.B. Brandfall, Drohender Einsturz) Ihre Hofauffahrt ohne vorherige Zustimmung zu befahren und Ihr Eigentum (Garagen) dadurch zu beschränken.

Auch ist dieses natürlich auch ordnungsrechtlich relevant, wenn die Feuerwehrzufahrt in diesem Falle versperrt wird.

Ich rate Ihnen daher, einen Brief an die Gemeinde zu senden und diese darüber in Kenntnis zu setzen, dass weitere Grundstücksbenutzungen nicht mehr geduldet werden, ohne eine vorherige kurze Absprache zu treffen, gerade auch wegen der Einschränkung hinsichtlich der Nutzung der Garagen.

Auch sollten Sie den jetzigen Zustand der Hofeinfahrt genaustens festhalten (Fotos, Zeugen), um spätere Beschädigungen eindeutig zuordnen zu können und um die Stadt an den Kosten der Beschädigungsbeseitigung zu beteiligen.

Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, dass die Stadt ein gewisses Nutzungsentgelt zahlt, wenn die Arbeiten dauerhaft angelegt sind und eine ständige Benutzung Ihres Grundstückes erforderlich wird.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
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info@kanzlei-hoffmeyer.de
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Unerlaubte Nutzung meines Grundstücks durch meinen Nachbarn | Gesamtbewertung: 4/5 | Datum: 2012-01-14
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