Frage geschrieben am 08.01.2010 18:45:30
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Unerlaubte Kopien aus unserem Forum
Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1326Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich würde heute eine erste Rechtsauskunft von Ihnen benötigen. Derzeit bekleide ich bei einem Verein den ehrenamtlichen Postens des Geschäftsführers und bin daher berechtigt den Verein als solches zu vertreten.
Da wir uns hauptsächlich durch unseren internetauftritt definieren, betreiben wir auch ein recht großes Forum.
Nun ist uns durch Zufall aufgefallen, dass eines unserer „Problemmitglieder“ ohne zu fragen eine Verlinkung zu unserem Forum, sowie Auszüge von einer Streitangelegenheit auf seinem Internetauftritt veröffentlich hat.
Unsere Moderatoren hatten diese streithafte Diskussion durch Schließen des Themas beendet.
Nun hat er dort die „Streiterei“ veröffentlicht, unter anderem auch Ausführungen seine Kontrahenten und hat diese mit einer negativen Abschlussbewertung aus seiner Sicht versehen.
Gibt es hier eine Möglichkeit, wie wir dies unterbinden können?
Sollte sich hier eine Möglichkeit vorhanden sein, so sind wir auch gerne bereit diese Angelegenheit dem antwortenden Anwalt zu übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 8.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 08.01.2010 21:32:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht
Bewertungen: 191
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das Setzen von Links auf andere im Internet zugängliche Seiten an sich ist nicht zu beanstanden.
Anders sieht es jedoch aus, wenn um den Link herum auch Kommentare veröffentlich werden, die geeignet sind, die Autoren der verlinkten Beiträge verächtlich zu machen. Dies muss jedoch über die bloße Meinungsäußerung hinausgehen.
Dann hat jeder einzelne, der hier verächtlich gemacht wird, einen Anspruch auf Unterlassung.
Anders sieht es jedoch aus, wenn die Beiträge nicht mehr auf der Website vorhanden sind, sondern einzelne Passagen kopiert und dann auf der anderen Website veröffentlicht wurden. Jedem Autor steht ein Urheberrecht an den von ihm veröffentlichten Passagen zu, sofern diese eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen.
Ich habe Ihnen eine Mail geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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