leider hatte ich vor knapp 2 Jahren einen kleinen Streit mit einem BVG Fahrer. Ich habe Ihn angeblich geschubst und beschimpft. Habe ich jedoch nicht. Leider soll es dafür einen Zeugen geben. Ich habe auch bei der Berliner Polizei Zeugen , dass ich Ihn auf keinen Fall geschubst habe. Ich soll nun einen Arbeitsausfall in Höhe von 2900 € bezahlen, wofür er einen Attest haben soll.
Wie komm ich aus dieser Sache raus. Vor allem hat er seine Anzeige bei der Polizei zurückgezogen, worauf ich auch meine Anzeige zurückgezogen hab. 1 JAhr darauf erhalte ich einen Brief von den Anwälten der BVG.
Bitte um Hilfe und ggf. einen Anwalt der mich aus der Sache rausholt.
Danke.
Gruß
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 15.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 15.10.2009 14:22:16 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
Großholthauser Straße 124, 44227 Dortmund, Tel: 0231. 580 94 95, Fax: 0231. 580 94 96
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 124
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Der Gedankengang, der hinter der Forderung steckt, ist folgender:
Wenn Sie den Fahrer tatsächlich geschubst hätten und er sich dadurch verletzt hätte und deshalb nicht arbeiten konnte. Dann wären Sie dem Fahrer gemäß §823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.
Zu dem Schaden würde dann auch ein Verdienstausfall gehören. Ein angestellter Arbeitnehmer hat in der Regel aber gar keinen Verdienstsausfall, weil der Arbeitgeber Lohnfortzahlung in Krankheitsfall bezahlen muss.
Der Gesetzgeber hat für diese Fälle eine besondere Regelung in § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz getroffen. Danach geht der Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der eigentlich dem Arbeitnehmer zustünde, auf den Arbeitgeber über.
Dies ist der einzige Anspruch den das Unternehmen haben dürfte, da sie in jedem Fall nicht unmittelbar sondern nur indirekt von der Sache betroffen ist.
Damit das Unternehmen mit Ihrem Anspruch Erfolg hat, muss sie die Voraussetzungen von §823 BGB und die von § 6 EntgFG nachweisen.
Es müsste beweisen, dass Sie den Fahrer tatsächlich geschubst und ihn deshalb so verletzt haben, dass er - zweitens - genau aus diesem Grund nicht arbeiten konnte.
Drittens, dass das Unternehmen, weil der Fahrer nicht arbeiten konnte, einen Schaden in genau der Höhe der geltend gemachten Summe hatte.
Was nach §6 EntgFG gefordert werden kann ist nur das, was aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes gezahlt worden ist. Dies sind gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz nur die für eine Dauer der Arbeitsunfähigkeit von maximal 6 Wochen gezahlten Beträge.
Da Sie den Fahrer nicht geschubst haben, dürfte das Unternehmen Schwierigkeiten haben, diese Tatsache zu beweisen.
Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt aufsuchen, mit dem Sie den Fall im Einzelnen erarbeiten. Denn bei Fällen dieser Art ist es für eine anwaltliche Beratung und für die Frage, wie vorzugehen sei, wichtig, die genauen Umstände zu kennen, wie etwa die Aussagen des Fahrers oder der Zeugen, was das angebliche Attest hergibt oder wie sich der geltend gemachte Verdienstausfall zusammensetzt etc.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick geben und meine Antwort hat Ihnen weiter geholfen.
Bitte bedenken Sie, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Zu einer umfassenden Beratung gehört, gemeinsam alle relevanten Informationen zu erarbeiten. Das kann diese Plattform nicht leisten. Hier soll nur eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen gegeben werden. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Tatsachen bei Ihrer Schilderung kann sich eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Belgardt
Rechtsanwalt
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