Unentgeltliche Nutzung einer Wohnung
Guten Tag,
die Mutter hat Tochter A in dem Haus, dessen alleinige Eigentümerin sie ist und in dem sie selbst wohnt, seit vielen Jahren eine Wohnung unentgeltlich überlassen. Die Mutter übernimmt auch die Nebenkosten. Dies erfolgte ohne irgendeine vertragliche Bindung. Tochter A ist übrigens auch im Besitz einer General- und Vorsorgevollmacht.
Dazu zwei Fragen:
1) Es soll ausgeschlossen werden, dass durch diese untentgeltliche Nutzung der Wohnung später das Erbteil von Tochter A gemindert wird, indem Sohn B eine entsprechende Anrechnung auf das Erbe fordert. Die Mutter hat deshalb im Testament folgenden Zusatz gemacht: "Die kostenfreie Nutzung von Wohnraum, die ich meiner Tochter A ... seit Ende ihres Studiums gestattet habe (Gefälligkeitsverhältnis ohne rechtliche Bindung) ist nicht auf das Erbe anzurechnen. Auch sonstige Zuwendungen an die Kinder vor Eintritt des Erbfalles dürfen bei der Erschaftsauseinandersetzung nicht in Anrechnung gebracht werden." Ist das rechtlich so o.k.?
2) Es kann sein, dass die Mutter in absehbarer Zeit in ein Pflegeheim umziehen muss. Tochter A stellt sich dann die Frage, ob sie die Wohnung unter diesen Umständen einfach weiter unentgeltlich nutzen kann oder ob sie ab diesem Zeitpunkt etwas Schriftliches braucht, sei es nun ein Mietvertrag oder ein irgendwie schriftlich fixiertes Wohnrecht. (Wie sieht es im letzteren Fall mit Nebenkosten und Instandhaltungen aus? Wem sind diese zuzuordnen?) Es geht hier nicht um eventuelle Regressansprüche des Sozialamts, da das Vermögen der Mutter ausreicht, um ein Pflegeheim bis zum Lebensende selbst zu bezahlen. Es geht vielmehr um den rechtlichen Status von Tochter A als Bewohnerin der Wohnung, von der sie momentan weder Eigentümerin noch Mieterin ist, vor allem auch im Verhältnis gegenüber dem Sohn B, der ihr nicht wohl gesinnt ist. Es ist durchaus im Sinne der Mutter, dass Tochter A die Wohnung im Haus weiter bewohnt, anstatt das Haus leer stehen zu lassen, solange die Mutter im Pflegeheim ist. Die Mutter will das Haus nämlich möglichst zu ihren Lebzeiten nicht verkaufen. Tochter A fühlt sich in der Wohnung jedoch angreifbar ohne eine schriftlich fixierte rechtliche Grundlage, dort wohnen zu dürfen. (Ein Wohnrecht der Tochter A soll aber nicht ins Grundbuch eingetragen werden.)
Welche Vorgehensweise bei einem Umzug der Mutter ins Pflegeheim (gar nichts tun und weiter zu den bisherigen Konditionen unentgeltlich in der Wohnung bleiben, Mietvertrag mit Geltung ab einem Umzug der Mutter ins Pflegeheim abschließen, Einräumung eines Wohnrechts im Fall eines Umzugs der Mutter ins Pflegeheim und wenn ja in welcher Form und Formulierung) würden Sie empfehlen, damit Tochter A rechtlich auf der sicheren Seite ist?
Mit freundlichen Grüßen
Fragestellerin









