Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 04.10.2011 16:02:34

Unberechtigtes Mahnverfahren in München

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 41,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 921
Bei einem Hautartztbesuch vor über einem Jahr wegen einer kleinen Nagelbettentzündung wurde ich gefragt, ob ich einer Laboruntersuchung eines Abstriches zustimmen würde. Da es sich um eine wirklich sehr kleine und begrenzte Entzündung handelte, lehnte ich die Laboruntersuchung und Analyse ab.

Sehr zu meiner Verwunderung erhielt ich nach ca. 3 Monaten eine Zahlungsaufforderung für ca. €112,00 für Laboruntersuchung von einem Labor in München. Ich sprach mit dem Arztbüro diesbezüglich, mir wurde gesagt, das es meine Verantwortung sei, und es gäbe "nichts zu regeln". Ich hatte ebenfalls einen Brief direkt an das Labor geschickt, und erklärte, dass ich nicht mit der Rechnung einverstanden sei, und diese ablehne.

Nun hat ein Anwaltsbüro diese Angelegenheit übernommen, mal kurz gewaltige Gebühren draufgeschlagen, und ein Mahnverfahren eingeleitet. Ich habe nun 14 Tage Zeit, zu antworten. Da es sich um einen Betrag von unter €600 Euro handelt, wird die Entscheidung vom Richter ohne weitere Maßnahmen und endgültig gefällt.

Wie kann man sich gegen eine unrechtliche Rechnung schützen? Wie ist es möglich, dass einfach eine Rechnung geschickt wird, und ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Umstände ein Mahnverfahren eingeleitet werden kann? Wäre es empfehlenswert, wenn ein Münchner Anwalt eine Antwort schreiben würde?



Antwort geschrieben am 04.10.2011 17:17:07
Rechtsanwalt Thomas Krause, LL.M.
Lüdemannstr. 54, 24114 Kiel + Rendsburg (M&P Herrenstr. 3), Tel: 04311284453, Fax: 04311283060
Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialversicherung
Bewertungen: 57
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten möchte:

im Rahmen des Mahnverfahrens wird vom Gericht zunächst nicht geprüft ob die Forderung berechtigt ist. Es erlässt vielmehr auf Antrag des Antragstellers den Mahnbescheid in der geforderten Form, soweit die formellen Voraussetzungen gegeben sind.
Ist der Empfänger des Mahnbescheides der Ansicht, die Forderung sei unberechtigt, kann er innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erheben. Der Mahngläubiger bekommt dann vom Gericht Bescheid, dass Widerspruch erhoben wurde und kann sich dann überlegen, ob er ein Gerichtsverfahren einleiten möchte, indem er die vom Gericht angesetzten Gerichtskosten bezahlt.
Werden vom Antragsteller die Gerichtskosten nun bezahlt, muss er anschließend den Anspruch begründen - das Verfahren geht in eine gerichtliche Auseinandersetzung über. Erst ab dann beginnt sich das Gericht mit der Forderung selbst inhaltlich auseinanderzusetzen.

Sofern jedoch kein Widerspruch erhoben wird, erlässt das Gericht (auf Antrag des Antragstellers) einen Vollstreckungsbescheid, dieser hat die Wirkung eines Urteils. Gegen diesen Vollstreckungsbescheid besteht innerhalb weiterer 2 Wochen ab Zustellung die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Sofern auch ein solcher nicht erfolgt, kann Antragsteller in die Zwangsvollstreckung übergehen, d.h. z.B. das Konto pfänden lassen oder einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.

Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass es auch mit einem völlig unberechtigten Anspruch möglich ist, eine Zwangsvollstreckung zum Eintreiben der Forderung einzuleiten, wenn kein Widerspruch oder Einspruch erfolgt.

Sofern Sie sich also sicher sind, dass der Anspruch des Arztes nicht besteht, sollten Sie unbedingt Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Der Antragsteller muss sich dann überlegen, ob er das Risiko einer Klage eingehen will. Sofern der Anspruch des Antragsstellers nicht besteht, können auch die von Kosten des von ihm beauftragten Anwaltes von ihm nicht geltend gemacht werden. Den Widerspruch selbst können Sie ohne weitere Begründung und auch ohne einen Anwalt zu beauftragen beim zuständigen Gericht einlegen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine weitere Beauftragung gerne zur Verfügung, sollten Sie eine solche erwägen. Soweit noch Unklarheiten im Hinblick auf Ihre Frage bestehen, bitte ich Sie, von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch zu machen.

Bitte nutzen Sie die Option »Direktanfrage«, wenn Sie Dokumente zur Prüfung vorlegen möchten.

Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Ich bitte, dies auch im Rahmen der Bewertung der Antwort zu berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen


Thomas Krause, LL.M.
Rechtsanwalt

www.ra-krause-kiel.de










So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Inkasso, Mahnungen letzten Monat:

11
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Unberechtigtes   Mahnverfahren   München