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Unberechtigter Bezug von Kindergeld / Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren


| 27.01.2011 15:24 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch


| in unter 2 Stunden

Die Familienkasse hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt das gegen mich die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gem. §§ 397 ff Abgabenordnung läuft.

Laut Bescheiden der Familienkasse liegt ein Sachverhalt zugrunde, der den Verdacht der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr.2 AO i.V.m §68 EStG begründet.

Deswegen wurde daher gegen mich eine steuerstrafrechtliche Ermittlung gem. §§ 397 ff. AO eingeleitet.

Begründung:
Ich lebte von 2008 bis 2010 in Südamerika. Ich habe der Familienkasse pflichtwidrig verschwiegen, dass meine beiden Kinder meinen Haushalt verlassen haben und ins Ausland verzogen sind.

Es dreht sich um ein Kindergeld von 5.856 EUR das nun zurückgefordert wird.

Ich habe Gelegenheit mich zu dem erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) bis spätestens 31.01.2011 schriftlich zu äußern sonst wird nach Lage der Akten entschieden.

Der gegen mich erhobene Vorwurf ist war, ich lebte mit meinen Kindern im Ausland und habe dies der Familienkasse nicht mitgeteilt. Das Kindergeld ist damals auf das Konto meiner Mutter gelaufen, ich lebte im Ausland und habe von dem ganzen nichts mitbekommen, das Kindergeld lief immer noch auf das Konto meiner Mutter auf welches ich in der ganzen Zeit als ich im Ausland lebte keinen Zugriff mehr hatte und ich somit nicht wusste das immer noch Kindergeld überwiesen wird und beim Umzug ins Ausland 2008 habe ich es vergessen die Familienkasse darüber zu informieren. So ist das Kindergeld immer weiter gelaufen, ich habe es vergessen abzumelden und wusste nicht das es aber immer noch auf das Konto meiner Mutter gezahlt wird.

Mein Fragen sind nun wie folgt:

- Was habe ich diesem Verfahren zu befürchten bzw. welche Strafe wird wahrscheinlich gegen mich erfolgen?
- Was kann ich tun, um so gut wie Möglich in diesem Verfahren davon zu kommen?
- Macht es Sinn hier einen Anwalt zu beauftragen der mich im diesem Verfahren vertritt da das Verfahren auf den ersten Blick leider gar nicht gut aussieht?
- Falls ich mich für eine anwaltliche Vertretung entscheide mit welchen Kosten muss ich dann ungefähr rechnen?
- Wie schätzen Sie als Fachanwalt dieses Verfahren ein, wie wäre die beste bzw. die sinnvollste Vorgehensweise?

Ich bin verheiratet, habe ein Unterhaltberechtigtes Kind im Alter von 5 Jahren und mein derzeitiges Nettoeinkommen liegt bei ca. 1300 Euro/Monat. Meine Ehefrau hat im Moment keine Nettoeinkommen.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen und Ihren Rat!

Mit freundlichen Grüßen

Ratsuchender
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Ermittlungsverfahren
27.01.2011 | 16:02

Antwort

von

Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
221 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihre Fragen anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:

- Was habe ich diesem Verfahren zu befürchten bzw. welche Strafe wird wahrscheinlich gegen mich erfolgen?

Der Tatbestand der Steuerhinterziehung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. Genaue Straftabellen gibt es nicht, ich meine jedoch, dass vorliegend eine Geldstrafe wahrscheinlich ist, je nach Vorgeschichte und ähnlichem zwischen 40-80 Tagessätzen, d.h. dem 40-80-fachen Ihres Tagesgehalt somit ca. 1600-3200 €, wobei ihr Tagessatz auf Grund der Unterhaltsverpflichtung noch genauer berechnet werden müsste.Unter Umständen kann auch eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage erwirkt werden oder, hierzu bedarf es aber der Akteneinsicht und noch weiterer Sachverhaltsaufklärung eine Herabstufung auf leichtfertige Steuerverkürzung, welche dann lediglich eine Ordnungswidrigkeit zur Folge hätte.

- Was kann ich tun, um so gut wie Möglich in diesem Verfahren davon zu kommen?

Ziel muss es sein auf obige Verfahrensbeendigung hinzuwirken, hierzu bedarf es zunächst aber einmal der Akteneinsicht und der weiteren Sachverhaltsaufklärung, ich meine Sie sollten sich anwaltlich vertreten lassen.

- Macht es Sinn hier einen Anwalt zu beauftragen der mich im diesem Verfahren vertritt da das Verfahren auf den ersten Blick leider gar nicht gut aussieht?
Meiner Ansicht nach macht es auf jeden Fall Sinn, da die wirtschaftlichen Vorteile eines guten Ausgangs bei diesen Summen, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit lohnenswert machen.

- Falls ich mich für eine anwaltliche Vertretung entscheide mit welchen Kosten muss ich dann ungefähr rechnen?
Hierzu sende ich Ihnen direkt eine E-Mail.

- Wie schätzen Sie als Fachanwalt dieses Verfahren ein, wie wäre die beste bzw. die sinnvollste Vorgehensweise?
Siehe oben, nach Akteneinsicht müsste ein Rechtsanwalt bewerten können, mit welcher Argumentation die obigen Ziele erreicht werden können.


Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Tel. 0761/2967880
Fax 0761/29678810
Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de
www.doppelbesteuerung.eu
www.erbfall.eu
www.rentnerbesteuerung.eu

Bewertung des Fragestellers 2011-01-31 | 12:53


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Freiburg

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