Gemäß der Mahnungen soll ich Rechnungen aus Juli 2008 nicht bezahlt haben. Meine Unterlagen belegen, daß ich die Rechnungen am 22.07.08 und 24.07.08 bezahlt habe. Ein Nachforschungsantrag bei meiner Bank hat das gleiche Ergebnis gebracht.
Der Brief VON X enthielt noch eine weitere Rechnung, Nr. xxxxx, für Leistungen im August 2008. Die Rechnung habe ich damals nicht erhalten und natürlich auch nichts bezahlt.
Ebenso habe ich einen Teil der berechneten Texte nicht erhalten. Dies teilte ich Frau X in einer Mail vom 31.05.09 mit. Ebenso bat ich darum, die Rechnung auf die tatsächlich erhaltenen Texte zu korrigieren und mir mitzuteilen, wann die fehlenden Texte geliefert wurden, damit ich nachschauen kann, ob ich die Texte doch erhalten habe. Beides geschah nicht.
Zu de Rechnung Nr. xxxxx liegen mir lediglich die ersten 4 Texte vor.
Am 01.06.09 erhielt ich eine Mail VON X mit dem typischen Blabla. Wichtig an dieser Mail erscheint mir, daß sie alle Texte angehängt hat, die sie für mich geschrieben hat.
Nach Prüfung der angehängten Texte, fehlen noch einige Texte. Auch hat sie die Texte, die ich bereits erhalten, nicht mit angehängt. Aber Sie schreibt ja selbst „Anbei alles, was ich für Sie erstellt habe". Somit weiß sie, daß mir noch Texte fehlen, berechnet aber dennoch alles und beauftragt ihren Anwalt mit dem Einzug der Forderung.
Am 01.06.09 teilte ich Frau X mit, daß immer noch Texte fehlen, ich diese auch nicht mehr annehmen werde und ich bat nochmals um eine Korrektur der Rechnung
Am 09.06.09 erhielt ich ein Schreiben einer Anwaltskanzlei, die die Interessen VON X vertreten. Ich soll die offene Forderung und die Anwaltskosten VON X bezahlen.
Ich bin der Meinung, daß ich alles getan habe, um keine Mehrkosten entstehen zu lassen. Zweimal bat ich Frau X um Änderung der Rechnung. Und ich habe sie auch nicht veranlasst, einen Anwalt zu bemühen. Das ist ausschließlich der Wille VON X gewesen.
Gegen Rechnungen, die nicht korrekt sind, möchte ich mich zur Wehr setzen. Was kann man mir raten, was kostet eine anwaltliche Vertretung in der Sache? Die Frist läuft noch bis zum 22.06.09.
Muß ich auch die Kostennote der Gegenseite zahlen?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 15.6.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Diese Antwort ist vom 15.6.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 15.06.2009 17:48:41
gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Sofern Sie nachweislich die Rechnungen aus dem Juli 2008 bezahlt haben, sind diese endgültig erledigt.
Ob noch Anspruch auf eine weitere Vergütung besteht, kann anhand ihrer Sachverhaltsleistungen nicht abschließend beurteilt werden. Nach ihren Angaben ist nur ein Teil der berechneten Leistung berechtigt.
Rechtsanwaltskosten sind nur von Ihnen zu tragen, sofern Sie sich in Verzug befunden haben. Nach ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass die Gegenseite von dem Bestehen weitere Ansprüche ausgeht. Entscheind für die Beantwortung ist somit, welche Ansprüche noch konkret bestehen. Hier ist eine Pürfung des gesamten Sachverhaltes - Vertragsgegenstand, Art des Vertrages, vereinbarte Leistung etc. - erforderlich.
Die Kosten der anwaltlichen Vetretung richtet sich nach dem Gegenstandswert. Teilen Sie mir bitte im Rahmen der Nachfragefunktion mit, wie hoch die geltend gemachte Forderung ist. Dannach kann ich Ihnen die Höhe der Rechtsanwaltskosten benennen. Außergerichtlich werden diese aber voraussichtlich in derselben Höhe befinden, welche der gegnerische Rechtsanwalts als Verzugsschaden geltend macht.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegebene zu haben. Eine umfassende Prüfung des Sachverhalts ist vorliegend unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.06.2009 17:55:34
Die incl. Anwaltskosten geforderte Summe liegt bei ca. € 90,--
Die incl. Anwaltskosten geforderte Summe liegt bei ca. € 90,--
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.06.2009 18:00:20
Sehr geehrter Fragesteller,
die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten betragen 46,41 € brutto.
Das Prozesskostenrisiko beträgt in der 1. Instanz 249 €. Das Prozesskostenriko beinhaltet Gerichtskosten sowie Anwaltskosten beider Parteien.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten betragen 46,41 € brutto.
Das Prozesskostenrisiko beträgt in der 1. Instanz 249 €. Das Prozesskostenriko beinhaltet Gerichtskosten sowie Anwaltskosten beider Parteien.
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