Antwort geschrieben am 03.02.2012 11:30:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn die Vermieterin ihre Stellung als Mitarbeiterin der Sparkasse ausgenutzt hat, um sich bei der SCHUFA über Sie zu erkundigen, war das natürlich nicht in Ordnung.
Es sollte erwogen werden, dies zur Anzeige zu bringen und damit das Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 43 BDSG in Gang zu setzen.
Allerdings sollte die Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden, da ja nicht sicher feststeht, dass es Ihre Vermieterin war.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen kann dann festgestellt werden, wer die Daten abgefragt hat.
Wenn dann feststeht, dass es Ihre Vermieterin war, kann auch weiter vorgegangen werden.
Allerdings muss sich auch das Unternehmen SCHUFA den Vorwurf gefallen lassen, nicht geprüft zu haben und unberechtigt Auskunft erteilt zu haben.
Daher sollte ebenso erwogen werden, gegen die SCHUFA vorzugehen.
Das Verhalten der Vermieterin kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, sodass eine Meldung an die Sparkasse erfolgen sollte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
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Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
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