Unberechtigte Datenweitergabe und Telefonanrufe
30.04.2012 12:45
| Preis:
***,00 € |
Datenschutzrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit drei Wochen erhalte ich täglich Anrufe von einer bestimmten Nummer. Auf Nachfrage bei meinem Mobilfunkbetreiber handelt es sich hierbei um ein Partnerunternehmen (CallCenter) des Betreibers. Auf die Frage, ob ich der Übermittlung, Weitergabe meiner Daten und insbesondere Anrufen zugestimmt hätte, wurde dies verneint. Auch wurde mir bestätigt, dass dies dann rechtswidrig sei. Die Online-Chatdokumentation habe ich mir kopiert.
Welche Möglichkeiten habe ich hier? (Schadensersatz)
-- Einsatz geändert am 30.04.2012 12:54:22
30.04.2012 | 13:33
Antwort
von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des
§ 4 RVG begrenzt.
Sie können die unerbetenen Werbeanrufe abmahnen lassen und die Anrufer auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Der Unterlassungsanspruch kann auch gerichtlich durchgesetzt werden, wenn die außergerichtlich geforderte, strafbewehrte
Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird. Ob Sie darüberhinaus noch
Schadensersatz verlangen können, wird davon abhängen, ob Ihnen durch die widerrechtlichen Anrufe ein Schaden entstanden ist.
Die Firma, die Ihre Daten unbefugt weitergegeben hat, können Sie ebenfalls auf Unterlassung in Anspruch nehmen, denn die Datenweitergabe war widerrechtlich. Auch hier gilt, dass Sie
Schadensersatz nur verlangen können, wenn Sie einen (finanziellen) Schaden beziffern und nachweisen können.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt